Erstellt am 13.07.2011 um 11:23 Uhr von rkoch
> Können wir von der GF eine Übersetzung der Vereinbarung verlangen. Der Englische Text übefordert einen Teil des Betriebsrates.
Unter dieser Voraussetzung auf jeden Fall...
> Können wir hierzu einen Anwalt hinzuziehen?
Normalerweise nur einen Sachverständigen.. Aber in diesem Fall sehe ich einen Anwalt als möglich kann. Die vielbeschworene "Gleichheit der Waffen" sollte Euch einen Anwalt zugestehen, da der AG diese Vereinbarung ebenfalls mit anwaltlicher Hilfe erstellt hat.
> Wir sind der Meinung, Aufgrund der Daten im Anhang, das hier sehr wohl Daten
> gespeichert weden können (Personalgesrpäch) die zu Bewertung von Arbeitnehmern
> herangezogen werden können
Nun, die Datenverarbeitung (Erfassung und Speicherung) der Daten erfolgt zunächst bei EUCH! Damit sind die hier verwendeten Vorgänge auf jeden Fall schon mal dem §87 (1) 6. unterworfen. Ich gehe allerdings davon aus das diese Daten schon heute erfasst und gespeichert werden, vermutlich nach Eurer BV IT-Systeme. Wenn hier noch Handlungsbedarf vorliegt, dann schon seit längerem.
Das weiter ist dann die Übermittlung der Daten ins Ausland, siehe §4b i.v.m. §28 bis 30a BDSG. Da ist insbesondere die Zweckbindung und das "berechtigte Interesse des Dritten" der Knackpunkt der zu prüfen wäre.
Das ganze hier wiederzukäuen und auszulegen würde den Rahmen bei weitem sprengen. Nur so viel: Ich würde die NOTWENDIGKEIT (s.a. Datensparsamkeit §3a) als nicht gegeben ansehen. ZWECKMÄSSIG kann es ja sein, aber das BDSG kennt keine Zweckmäßigkeit als Grund für eine DV. Der Zweck "Standardisierung der Stellenprofile" kann auch durch lokalen Einsatz überregional festgelegter Software/Datensatzprofile erreicht werden, eine Übermittlung der Daten an sich ist irrellevant; für den Zweck "Möglichkeit intern zu bewerben, HR-Budgetzahlen" ist sowohl die Übermittlung von Einzelinformationen eventueller Bewerber als auch die anonyme Übermittlung der Kennzahlen vollkommen ausreichend.
Erstellt am 13.07.2011 um 11:36 Uhr von Oktober
Hallo rkoch,
danke für deine Antwort.
- Erfassung und Speicherung der Daten bei EUCH! - ist bis jetzt so nicht der Fall und diese Daten sollen eben nicht nur bei uns sondern vor allem dort gespeichert werden im Konzernweiten HR-System.
Es soll der Konzernmutter die Möglichkeit geben, alle Arbeitnehmer in den einzelnen Firmen zu erfassen.
Wir sind uns eben auch nicht sicher ob für die Budgetermittlung nur "Kennzahlen" weitergegeben werden (werden sollen) oder die Gehälter der einzelnen Mitarbeiter.
Danke
Gruß
Okrober
Erstellt am 13.07.2011 um 12:07 Uhr von rkoch
> Erfassung und Speicherung der Daten bei EUCH! - ist bis jetzt so nicht der Fall und diese
> Daten sollen eben nicht nur bei uns sondern vor allem dort gespeichert werden im
> Konzernweiten HR-System.
> Aktiemehrheit bei einer ausländischen Firma liegt. Diese Firma möchte nun Daten unserer
> Mitarbeiter in ihr HR-System integrieren zwecks Standardisierung
Was nun ...? Wo werden die Daten aktuell erfasst und gespeichert in Eurer AG in DE (muß nicht Euer Betrieb selbst sein) oder in der ausländ. Firma?
> Es soll der Konzernmutter die Möglichkeit geben, alle Arbeitnehmer in den einzelnen Firmen zu erfassen.
Wozu? Der AG hat den Zweck dazu anzugeben. Daten die keinen anderen Zweck als die Vorratshaltung haben sind nach §3a BDSG verboten. Zunächst ist es der AG (Eure AktGes) der alleiniger Berechtigter ist diese Daten zu besitzen. So weit die ausländsiche Firma mit den Daten eben nichts weiter anfangen kann als sie zu speichern KÖNNTE die externe Speicherung damit begründet werden, das dies der ALLEINIGE Speicherungsort ist. Das heißt dann aber:
IHR haltet von diesen Daten keine Kopie sondern alle Daten werden von dort abgerufen,
Das speichernde Unternehmen hat KEINEN Zugriff auf diese Daten.
NUR wenn der Dritte ein BERECHTIGTES (Zwingendes) Interesse an der Nutzung dieser Daten (nicht nur ein potentielles Interesse) hat UND das Schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt darf der Dritte diese Daten erhalten. Berechtigt wird das Interesse nur sein, wenn er die Daten a)REGELMÄSSIG und b) VOLLUMFÄNGLICH für seinen Zweck benötigt. Das dieser Dritte (oder gar die mit diesem Dritten verbundenen weiteren Dritten) die Daten aller Arbeitnehmers griffbereit haben möchte weil sich potentiell irgendwann einer dieser AN auf einen Job in dieser Firma (oder einer weiteren verbundenen Firma) bewirbt rechtfertigt nicht die Vorratshaltung ALLER AN-Daten. Das ein HR-Budget (in Mio EUR) zu bestimmen ist rechtfertigt nicht die Vorratshaltung der Gehaltsdaten der einzelnen AN. Einziger Anwendungszweck: Bestimmung potentiell aufgrund zu hoher Belastung des Budgets untragbarer einzelner AN - und dieser Zweck ist unzulässig da nach deutschem Recht kein Kündigungsgrund.
> Wir sind uns eben auch nicht sicher
Das hat Euch euer AG mitzuteilen! Und er kann sich auch nicht dahinter verstecken das diese Information potentiell von dem Dritten als Geheim eingestuft wurde. Gegenüber dem BR ist der deutsche AG verantwortlich und hat ALLE dem BR zustehenden Informationen preiszugeben.
Erstellt am 19.07.2011 um 16:35 Uhr von Oktober
Hallo rkoch,
leider komme ich erst jetzt dazu deine Fragen zu beantworten:
Bei uns wurden bisher nur die notwenidgen Daten die man für die Abrechnung benötigt gespeichert. Die Daten die unser Aktienmehrheitseigner haben möchte geht aber weit darüber hinaus - Pass-Daten etc. Und die sollen eben in das konzernweite HR-System eingepflegt weden mit Zugriffsrecht eben dieser Firma zwecks vergleich der Mitarbeiter innerhalb des Konzerns (GF hat sich hier wohl verplappert)
In unserem Gespräch letzte Woche haben wir ihm mitgeteilt, das wir mit der ganzen Vorgehensweise und der Vereinbarung die sein RA aufgesatzt hat, absolut nicht einverstanden sind. Er hat uns jetzt aufgeforder uns externen Rat dazu zu holen.
Müssen wir jetzt noch extra einen BR-Beschluss verfassen. Eigentich haben wir ja schon seine Aufforderung. Wir haben jetzt zu dem Thema auch nur RA gefunden die das machen. Sachverstädnige gibt es fast keine hierzu und wenn dann abartig teuer. (das doppelte der Anwalstkosten)
Danke für Eure Unterstützung
Oktober
Erstellt am 19.07.2011 um 17:11 Uhr von petrus
> Er hat uns jetzt aufgeforder uns externen Rat dazu zu holen.
> Müssen wir jetzt noch extra einen BR-Beschluss verfassen.
Ihr müsst noch beschließen, _wen_ ihr um Rat fragen wollt.
> Wir haben jetzt zu dem Thema auch nur RA gefunden die das machen.
> Sachverstädnige gibt es fast keine hierzu
www.btq-kassel.de
Unter "Service" -> "Links" findet man Unternehmen in anderen Bundesländern.
> und wenn dann abartig teuer. (das doppelte der Anwalstkosten)
Das ist ja nicht Euer Problem.
Zum Einlesen in das Thema eine Veröffentlichung von o.g. gewerkschaftsnahen Beratungsstelle: http://www.btq-kassel.de/upload/2009_Broschuere_Datenschutz_und_Sicherheit_BTQ_Kassel.pdf