Hallo zusammen,

wir sind eine kleine AG, deren Aktiemehrheit bei einer ausländischen Firma liegt. Diese Firma möchte nun Daten unserer Mitarbeiter in ihr HR-System integrieren zwecks Standardisierung der Stellenprofile, Möglichkeit intern zu bewerben, HR-Budgetzahlen.

Soweit so gut. Unser AG hat nun einen deutschen Antwalt beauftragt, der eine Vereinbarung (in Englisch) aufgesetzt hat zwischen der AG und der ausländischen Firma zwecks deutscher Datenschutzbestimmungen. Im Anhang ist eine Auflistung mit diversen persönlichen Daten der Mitarbeiter. Dort sind Punkte enthalten die uns aufstoßen. Unter anderem die Personalausweisnummer und vorallem Protokolle über Personalgesrpäche. (Wobei noch nicht ganz klar ist. ob es sich hier nur um Angeben handeln wird, das solche durchgeführt wurden oder auch deren Inhalt hier gespeichert werden soll)

Morgen haben wir ein Gespräch mit der GF darüber. Der Anwalt ist der Ansicht, dass die ausländische Firma hier lediglich als IT-Dienstleister auftritt und wir somit diese lediglich in unsere RBV IT-Systeme mit aufnehmen müssen.

Unsere Frage jetzt. 1. Können wir von der GF eine Übersetzung der Vereinbarung verlangen. Der Englische Text übefordert einen Teil des Betriebsrates. 2. Können wir hierzu einen Anwalt hinzuziehen? Wir sind der Meinung, Aufgrund der Daten im Anhang, das hier sehr wohl Daten gespeichert weden können (Personalgesrpäch) die zu Bewertung von Arbeitnehmern herangezogen werden können und das von einer Firma, die eigentlich keinerleich Personalbefugnis in unserer Firma hat.

Ist alles etwas konfus, ist uns auch klar, aber vielleicht hat je von Euch jemand eine Idee / Anregung.

Vielen Danke
July2011