Mitarbeiterdaten, die der BR zur Durchführung seiner Aufgaben benötigt
Hallo, wir sind gerade dabei, eine BV zum Datenschutz zu stricken. Der BR will sich darin das Recht auf Überlassung bestimmter Mitarbeiterdaten sichern. Welche Mitarbeiterdaten werden üblicherweise vom Betriebsrat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt? Wir haben folgende Daten beantragt:
- Name, Vorname, Anschrift, Personalnummer
- Familienstand, Anzahl Kinder
- Geburtstag
- Eintrittsdatum
- Kostenstellennummer, Bezeichnung der Kostenstelle
- Eingruppierung
- Wochenarbeitszeit
- Vermerk: produktiv, unproduktiv, teilweise produktiv, ggf. mit wie viel Prozent
GF will von uns nun jeden Punkt einzeln begründet haben. Welche Begründung käme z.B. in Frage für den Punkt Anschrift und Familienstand / Anzahl der Kinder? Ist die Forderung von irgendwelchen der genannten Daten für den BR nicht relevant?
Der BR hat angeregt, ihm Zugriffsrechte auf die vorhandenen Datenbanken zu geben, was GF rundweg abgelehnt hat.
Ebenfalls wollen wir gerne über den Krankenstand informiert sein. GF bietet uns jedoch nur eine Liste an, aus der die jeweilige Krank-Quote pro Abteilung hervorgeht. Haben wir ein Recht auf eine personenbezogene Liste?
Community-Antworten (6)
07.12.2010 um 14:58 Uhr
Was treibt ihr denn da? Eure Rechte ergeben sich aus dem BetrVG. Einen Hinweis in der BV dass diese Rechte durch die neue BV nicht beeinträchtigt werden und gut ist.
Normalerweise braucht der BR zB keine Adresse es gibt aber Situationen da besteht ggf ein Anspruch (zB Verhandlung Sozialplan bei standortverlegung)
Einen online-Zugriff würde ich als AG euch übrigens auch nicht geben. Warum auch
07.12.2010 um 18:41 Uhr
und Ihr redet vom Datenschutz :-((
07.12.2010 um 18:50 Uhr
Wir haben folgende Daten beantragt:
- Name, Vorname, Anschrift, Personalnummer (Name, Vorname ok - rest erstmal unnötig)
- Familienstand, Anzahl Kinder (erstmal unnötig)
- Geburtstag (erstmal unnötig)
- Eintrittsdatum (erstmal unnötig)
- Kostenstellennummer, Bezeichnung der Kostenstelle (erstmal unnötig)
- Eingruppierung (bei einem TV nötig sonst nicht unbedingt)
- Wochenarbeitszeit (nötig)
- Vermerk: produktiv, unproduktiv, teilweise produktiv, ggf. mit wie viel Prozent (ich hoffe nciht, dass solche Daten gespeichert werden - bitte bedenke die Leistungskontrolle)
Das BDSG spricht eindeutig von Datensparsamkeit. Auch ihr dürft nicht einfach wild Daten sammeln - Vorratsdatenspeicherung ist nicht... Ihr dürft diese Daten erst bekommen und verarbeiten, wenn ihr sie tatsächlich benötigt (Sozialauswahl etc)
08.12.2010 um 10:30 Uhr
Ergänzend zu DJ: Nicht nur die Datensparsamkeit, auch die Zweckbindung ist im BDSG vorgeschrieben. Daten dürfen nur Erhoben, Verarbeitet, usw. werden wenn es einem genau festgelegten Zweck dient. Damit ist der Umstand, das die "GF von uns nun jeden Punkt einzeln begründet haben will" im Sinne des BDSG absolut korrekt! Wenn ihr keinen konkreten Zweck angeben könnt darf der AG Euch diese Daten gar nicht geben.
08.12.2010 um 14:42 Uhr
Hallooo...sorry, aber Ihr seit auf dem falschen Dampfer: Dem BR stehen alle Daten zu die auch der AG hat, denn der Betriebsrat ist keit Dritter oder externe Stelle gemäß Bundesdatenschutzgesetz, sondern integraler Bestandteil. Muddu guggen hier www.verdi-wir-in-der-ba.de/pv_info.../cf_04_04_datenschutz_pr_buero.pdf Grüße von den Betriebsratten
08.12.2010 um 15:59 Uhr
nein betriebsratten (leider funktioniert dein Link auch nciht) Auch der Betriebsrat hat sich an das BDSG zu halten. Zur Erläuterung siehe bitte hier: http://www.datenschutz-help.de/hinweis%2033.htm#2
Wie wir schon sagten, auch wir können und dürfen nur die Daten erheben, die wir zur Ausübung unseres Mandates benötigen. Somit sind selbst Geburtstagslisten für den BR nciht wirklich legal laut BDSG.
Aber ein wenig hast du Recht. Zur Ausübung unserer Aufgaben stehen uns die gleichen Daten zu wie der AG sie besitzt - aber auch nur dazu zu nichts anderem. Streng genommen müssen sie nach Nutzung vernichtet werden, da wir sie nciht mehr benötigen. Vorratsdatenspeicherung ist nicht - nciht mal für uns als BR. Im übrigen hat mir das gestern unser Datenschutzbeauftragter bestätigt.
Momentan hat er keine Möglichkeit uns zu überwachen, das soll sich aber bei der nächsten Novilierung des BDSG ändern...
Siehe dazu Newsletter der WAF
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