Nachrücker bei konstituierender BR-Sitzung
Es erfolgte eine Neuwahl des BR (5 Mitglieder). Listenwahl, da aber nur eine Liste Personenwahl. Gremium besteht aus 2 Männern und 3 Frauen (Geschlechterverhältnis). Ein gewähltes Mitglied (Mann) ist zur konstituierenden Sitzung verhindert.
Folgende Frage: Wer kommt als Nachrücker in Frage? Der, der die meisten Stimmen auf sich vereint, unabhängig vom Geschlecht, oder der Mann mit den meisten Stimmen um das Geschlechterverhältnis einzuhalten.
Community-Antworten (1)
13.07.2011 um 11:32 Uhr
Siehe §25 (2) Satz 3 BetrVG. Gilt immer, also auch bei der konst. Sitzung.
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