Erstellt am 13.07.2011 um 09:40 Uhr von rkoch
Können kann er schon, aber er macht sich einer Pflichtverletzung schuldig, insbesondere wenn er damit erreicht das der BR nicht mehr beschlußfähig ist.
Abmelden muss sich das BRM nur wenn es TATSÄCHLICH verhindert ist, betriebliche Gründe sind aber kein Grund für eine Verhinderung, außer in extremen Ausnahmefällen (Katastrophe, höhere Gewalt, etc.)