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Einladung Ersatzmitglied - was ist ein Verhinderungsgrund?

M
Matu
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Leser, wir haben folgende Frage zur Einladung von Ersatzmitgliedern: BR-Mitglied hat Nachtdienst, wohnt weit entfernt, schläft am Tag (oder auch nicht). Ist das ein Verhinderungsgrund, um ein Ersatzmitglied einladen zu dürfen?

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Community-Antworten (17)

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Werner

28.09.2006 um 16:22 Uhr

Hallo Matu, ich würde sagen JA!

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Fayence

28.09.2006 um 16:38 Uhr

Matu, ich hoffe, Ihr habt eine Kommentierung zum BetrVG zur Hand! Dort einmal unter §37 nachlesen, was zum Thema Nachdienst und BR-Sitzung am folgenden Tag geschrieben steht!!

Z.B. Fitting, 23. Aufl., §37, RN 43f

W
Werner

28.09.2006 um 17:09 Uhr

Jo Arbeitsbefreiung UPPS

M
Matu

28.09.2006 um 17:39 Uhr

Danke für die Antworten. Ich verstehe das so,wenn das BR-mitglied aus o.g. Gründen nicht kommen kann,also kein Ersatzmitglied laden.

Gruß Matu

L
Lotte

28.09.2006 um 20:20 Uhr

Matu, habe gerade eben (vor einer Stunde ;-) )genau über dieses Thema mit unserem Anwalt gesprochen:

"Wenn ein AN betriebsbedingt verhindert ist, weil z.B. zwei Kollegen krank sind oder der AN NW hatte und keine Möglichkeit der Freistellung bestand, dann ist es sehr nett vom BR, wenn er dies akzeptiert und darf natürlich ein EBRM laden.Wenn der AG saublöd ist und dann einen Beschluss anzweifelt, wird man die Leute demnächst per einstweiliger Verfügung von der Arbeit freistellen lassen und auch keine Ausnahmen mehr zulassen."

Das ist die Meinung unseres Anwalts, bin mal gespannt, was Ihr davon haltet ;-)

H
Heini

28.09.2006 um 21:41 Uhr

Das ist die Meinung unseres Anwalts, bin mal gespannt, was Ihr davon haltet ;-)

Nichts!!

L
Lotte

29.09.2006 um 20:33 Uhr

Heini, und Du beschwerst Dich über Fayence, wenn sie zur Abmahnung schreibt, dass es keinen Zweck hat, an dieser Stelle weiterzudiskutieren....

Finde Dich ja enorm Diskussionsfördernd ;-))

M
Matu

29.09.2006 um 22:52 Uhr

Lotte,Heini Danke für die Antworten.Vielleicht sollte man es doch nicht darauf ankommen lassen.Die Zeit ist einfach zu kostbar.Wir versuchen alles möglichst richtig zu machen,daß von uns gefaßte Beschlüsse vom AG nicht gekippt werden können. Diesen Triumph gönnen wir ihm nicht.

Gruß Matu

K
Kölner

29.09.2006 um 23:01 Uhr

@Heini Du bist Dir bestimmt sicher, dass von Lottes Anwalt nichts zu halten ist, nicht wahr?

@Lotte Man kann den Kollegen auch bitten trotz Nachtwache zu kommen und dann die elf Stunden einzuhalten.

L
Lotte

30.09.2006 um 14:59 Uhr

Matu, also nochmal ganz korrekt.

wenn der AN unbedingt NW machen muss, weil alle anderen z.B. krank sind, informiert er seinen AG darüber, dass er zur BR Sitzung muss. Dann mus sich AG kümmern und dem BRV und AN per Dienstanweisung mitteilen, dass eine Teilnahme aus betriebsbedingten Gründen absolut unmöglich ist. Daraufhin kann der BRV m.E. ein EBRM einladen.

H
Horst1966

30.09.2006 um 15:39 Uhr

Nein, es darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Ersatzmitglieder dürfen nur bei Urlaub, Krankheit, Dienstreise eingeladen werden. Beschlüsse sind anfechtbar, da ein Ersatzmitglied eingeladen und die Sitzung somit öffentlich war. In diesem Fall wäre es denkbar, dass das BRM fehlt, ohne das ein Ersatzmitglied hierfür eingeladen wird. In der Anwesenheitsliste steht dann einfach nur beim entsprechenden BRM: Nicht erschienen.

L
Lotte

01.10.2006 um 18:55 Uhr

Horst, " Ersatzmitglieder dürfen nur bei Urlaub, Krankheit, Dienstreise eingeladen werden. " Woher hast Du das?

Es gibt noch eine Menge Gründe (außer den von Dir genannten), die es erforderlich machen ein EBRM einzuladen.

K
Kölner

01.10.2006 um 21:07 Uhr

@Lotte Oh...da wäre ich aber auch vorsichtig.

L
Lotte

02.10.2006 um 21:41 Uhr

Kölner, wobei? bei der Menge Gründe?

-unmittelbare Betroffenheit eines BRM -Schulung eines BRM -Elternzeit -...

A
AN-mS

30.10.2006 um 20:16 Uhr

OH OH.. meint ihr nicht ganz einfach das Ersatzmitglieder als Ersatz für ein Mitglied da sind, wenn dieses verhintert ist! So einfach machen wir das und es funktioniert. Wir sind 7 Leute und da fehlt ständig einer, oder auch eine. Sowas klappt aber nur wenn man ne GO hat und sich daran hält was darin geschrieben wurde.

MfG AN-mS

M
Mona-Lisa

30.10.2006 um 20:44 Uhr

@AN-mS, wenn eure Geschäftsordnung den gleichen Text wie das BetrVG enthält was Ersatzmitglieder einladen anbelangt, ist es ja gut! Oder auch nicht, denn dann ist zumindest mal der Passus "Ladung der Ersatzmitglieder" eh für die Katz! Alles, was ihr für euch in der GO "brauchbarer" geregelt habt, könnte eure Beschlüsse gefährden.

L
Lotte

30.10.2006 um 20:52 Uhr

AN-mS, man kann Gesetze ausformulieren, man darf sie aber per Geschäftsordnung nicht umformulieren.

Habe meine Meinung im letzten Monat übrigens geändert. Unser RA sagt immer noch das Gleiche, ich aber würde kein Risiko eingehen und bei betriebsbedingter Verhinderung kein EBRM einladen. Jedem BRM, welcher nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen verhindert ist, muss klar sein, dass er die Arbeit des BR erschwert, da kein EBRM geladen werden kann und auch keine TO Ergänzungspunkte aufgenommen werden können.

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