W.A.F. LogoSeminare

Frage zur Kündigung

L
Lottilein
Jan 2018 bearbeitet

Ist bei befristeter EU- Rente (noch bis Ende2012) eine Ordentliche Kündigung durch den AG möglich? Dieser möchte Zustimmung des BR. Wer hat da schon Erfahrungen?

1.58309

Community-Antworten (9)

S
SuzieQ

12.07.2011 um 19:29 Uhr

Lottilein, eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente schließt eine Kündigung nicht aus.

K
Kurzarbeiter

12.07.2011 um 19:34 Uhr

..im Gegenteil wegen des EuGH / BAG Urteils zur Unverfallbarkeit des gesetzl. Urlaub kündigen AG nun verstärkt solche Arbeitsverhältnisse. Denn so werden sie die anwachsenden Urlaubaansprüche los.

K
keiner

12.07.2011 um 20:18 Uhr

Urteil des BAG vom 3.12.1998 2 AZR 773/97

S
SuzieQ

12.07.2011 um 21:09 Uhr

Kurzarbeiter, zur Unverfallbarkeit; EuGH-Generalanwältin: Jahresurlaubsanspruch eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers darf zeitlich beschränkt werden

Der gesetzliche Anspruch auf Jahresmindesturlaub darf nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen, auch wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen einer langfristigen Erkrankung nicht wahrnehmen konnte. Diese Auffassung vertritt die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes Verica Trstenjak in ihren Schlussanträgen vom 07.07.2011. Voraussetzung sei, dass die Beschränkung mit dem Erholungszweck der Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie 2003/88/EG vereinbar ist. Nach Trstenjaks Ansicht verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht, eine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubs- beziehungsweise Abgeltungsansprüchen zu ermöglichen. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums auf 18 Monate hält sie für zulässig. Sie betont aber, dass dies nur einen Richtwert darstelle, da die Festlegung einer Frist für die Ausübung des Urlaubsanspruchs in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle (Az.: C-214/10).

K
Kölner

12.07.2011 um 21:11 Uhr

@SuzieQ ...naja, aber was die Generalanwältin möchte, sieht oder nicht, ist nicht so relevant.

S
SuzieQ

12.07.2011 um 21:15 Uhr

Kölner, dann warten wir mal ab was auf uns zukommt. Kann mir aber vorstellen das sich da was zusammenbraut.

K
Kurzarbeiter

12.07.2011 um 21:17 Uhr

Kölner

Danke, wäre nun auch so von mir gekommen, da ich dieses auch kenne.

Doch ich vermute, dass es leider so kommen wird. Denn unsere Gerichte fordern dieses schon länger.

Es war also zu erwarten, dass solches kommt. Ist auch in gewisser Weise verständlich und nachvollziehbar und war ja auch vor der EuGH Entscheidung so bei uns.

Wenn wir Glück haben, was ich aber nicht glaube, entschäfte dieses die Situation dann wieder etwas.

K
Kölner

12.07.2011 um 21:21 Uhr

@kurzarbeiter Naja...ich kenne die Gesetzesinitiative der Regierung dazu. Es wird bleiben...

K
Kurzarbeiter

12.07.2011 um 21:55 Uhr

Kölner,

würde mich bei dieser Bundesregierung wundern, so gegen AG-Interessen zu handeln. Also auch hier weiter gehen als der EuGH. Das hätte sie auch auch schon vor dem EuGH Urteil machen können. Also das Bundesurlaubsgesetz erweiten. Weiter auch weil viele Gerichte es jetzt schon anders sehen, daher ja auch diese Frage wieder dem EuGH gestellt haben.

Ihre Antwort