Ich habe eine Frage zum Antrag auf Gleichstellung nach §2 SGB IX, zu dem ja der BR um eine Stellungsnahme gebeten wird. Da es der erste Antrag auf Glechstellung ist, mit dem ich mich beschäftige, habe ich eben mal die Sachbearbeiterin der Agentur angerufen, um mir ein paar Fragen erklären zu lassen. Zu der Frage "Ist der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Auswirkungen gefährdet?" meinte sie, das, wenn ich zugunsten des AN antworten wolle, ich mit "ja" antworten müsste. Hm. Dem ist aber nicht so, das eine- noch nicht festgestellte- Behinderung der Grund für die - vorgelegte- Änderungskündigung ist, sondern alle MA dieses Arbeitsbereiches haben diese vorgelegt bekommen, da der Bereich eingespart werden soll (MA sollen aber gehalten werden). Nun ist ja der Gedanken gang "BR handelt im Sinne des AN bzw. für den AN", das würde aber heissen, ich müsste lügen. Und wenn ich nicht lüge, handele ich gegen den AN. Frage: Mache ich es mir unnötig kompliziert, und es ist eben so, das die Behinderung nicht gefährdent wirkt, oder ....hat jemand dazu eine Idee? Danke!