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Anhörung des falsch zusammengesetzten BR

S
Schachterl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

meine Frage ist die: in einem Betrieb müssten 5 Betriebsräte gewählt werden, es wurden aber nur 3 vorgeschlagen.

Diese wurden auch gewählt.

Im Rahmen einer Anhörung nach 102 BetrVG waren aber nur zwei BR da, der dritte war im Urlaub. Die beiden anwesenden BR haben der Kündigung zugestimmt.

Ist die Anhörung ordnungsgemäß durchgeführt worden und hält diese der Überprüfung im Kündigungsschutzprozess stand,

            - obwohl insgesamt zu wenige Betriebsräte gewählt wurden
            - nur zwei an der Anhörung mitgewirkt haben, da der dritte im Urlaub war und 
              keine Ersatzmitglieder vorhanden sind?!

Herzlichen Dank für Ihre Beiträge!

Schachterlteufel

2.522013

Community-Antworten (13)

E
eveline

10.07.2011 um 12:46 Uhr

Wo ist hier der falsch zusammengesetzten BR?

K
Kölner

10.07.2011 um 14:00 Uhr

@schachterl In KSch-Prozessen wird die Meinung/Zustimmung des BR zu einer Kündigung bedacht aber mehr auch nicht. Sich diesbezüglich aufzuregen ist vergebliche Liebesmühe!

E
edgar

10.07.2011 um 14:21 Uhr

Kölner

...Kündigung bedacht aber mehr auch nicht. Sich diesbezüglich aufzuregen ist vergebliche Liebesmühe! Das ist so ja nicht ganz richtig. Denn zum einen Verbaut bei einer ordentlichen Kündigung die Zustimmung des BR die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu klagen. Das kann ja bekannt lich Jahre dauern bis zum BAG.

Weiter könnte ein falsche Zusammensetzung einen ungültigen Beschluss/Beteiligung des BR zur Folge haben. Wenn also hier Fehler vor Ablauf der Frist (bei ordentlicher 7 Tage) der Beteiligung des BR gemacht wurden und der AG dann im Vertrauen es wäre alles OK vor Ablauf der Frist (7 Tage) die Kündigung ausgesprochen/ dem Gekündigten übergeben hat, wäre es eine fehlerhafte Beteiligung. Denn nicht jeder BR nutzt die vollen Fristen und auch nicht jeder AG wartet mit der Kündigung die Fristen ab um so auf der sicheren Seite (Fristablauf) zu sein.

K
Kölner

10.07.2011 um 14:25 Uhr

@edgar Das was Du schreibst kann richtig sein - war aber nicht die Frage.

S
Schachterl

10.07.2011 um 14:26 Uhr

@eveline der Betriebsrat hat nur drei statt 5 Mitglieder und an der Abstimmung haben nur 2 teilgenommen, da der Dritte im Urlaub war und keine Ersatzmitglieder vorhanden sind.

@Kölner Aber die Anhörung wird doch in zwei Schritten geprüft:

  • wurde der Betriebsrat durch den AG richtig und umfassend informiert?
  • hat der BR zugestimmt.

Wenn ich Sie richtig verstehe, wird auf Seiten des BR nur geprüft, ob er zugestimmt hat. Auf die Besetzung des BR bei seiner Entscheidung kommt es nicht an...

Das erscheint mir irgendwie unlogisch.... Aber vielleicht sehe ich auch nur Probleme, wo es keine gibt.

E
edgar

10.07.2011 um 14:29 Uhr

Kölner

--Das was Du schreibst kann richtig sein - war aber nicht die Frage.

  1. Kann nicht stimmt nicht, wenn so dann richtig.
  2. Ich habe ja auch nicht auf die Frage, sondern Deine so nicht zustimmende Antwort geantwortet.

Schönen Sonntag noch!

Schachterl

schaue Dir mal § 11 an.

S
Schachterl

10.07.2011 um 14:48 Uhr

ich hatte gedacht, die Fehler, die auf der Seite des BR gemacht werden, sind für den AG unbeachtlich... Er dürfe sich darauf verlassen, dass der BR alles richtig macht und damit die Zustimmung wirksam ist...

E
edgar

10.07.2011 um 14:53 Uhr

Schachterl

wenn der BR Fehler macht, können, müssen sie aber eine Kündigung nicht rechtswidrig machen, doch wo ist / soll hier der Fehler sein?

S
Schachterl

10.07.2011 um 17:06 Uhr

  1. Fehler: BR hat zuwenige Mitglieder (3 statt 5)
  2. Fehler: nur zwei Mitglieder konnten zustimmen, da das dritte im Urlaub war und Ersatzmitglieder nicht existieren
E
edgar

10.07.2011 um 17:13 Uhr

Schachterl

und wo sollen diese beiden Fehler sein? Hats Du schon mal ins Gesetz geschaut?? Nicht meinen, sondern mal lesen und dann feststellen

K
keiner

10.07.2011 um 17:13 Uhr

schachterl auch wenn es schmerzt......................... das sind keine fehler!

das einzig traurige an der geschichte ist, dass betriebsräte immer noch explizit zustimmen, statt die frist verstreichen zu lassen

W
wahlvst

10.07.2011 um 17:20 Uhr

Schachterl

wenn es keine EBRM gibt kann man auch keine laden. Denn auch BR/BRV können keine -backen-

Wegen der Anzahl doch mal wie Edgar erwähnt hat Dir den § 11 BetrVG anschauen und vielleicht bei der nächsten Wahl im ggf. neuen Betrieb auch mal antreten.

S
Schachterl

10.07.2011 um 17:27 Uhr

an alle:

Herzlichen Dank!

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