Anhörung des falsch zusammengesetzten BR
Hallo,
meine Frage ist die: in einem Betrieb müssten 5 Betriebsräte gewählt werden, es wurden aber nur 3 vorgeschlagen.
Diese wurden auch gewählt.
Im Rahmen einer Anhörung nach 102 BetrVG waren aber nur zwei BR da, der dritte war im Urlaub. Die beiden anwesenden BR haben der Kündigung zugestimmt.
Ist die Anhörung ordnungsgemäß durchgeführt worden und hält diese der Überprüfung im Kündigungsschutzprozess stand,
- obwohl insgesamt zu wenige Betriebsräte gewählt wurden
- nur zwei an der Anhörung mitgewirkt haben, da der dritte im Urlaub war und
keine Ersatzmitglieder vorhanden sind?!
Herzlichen Dank für Ihre Beiträge!
Schachterlteufel
Community-Antworten (13)
10.07.2011 um 12:46 Uhr
Wo ist hier der falsch zusammengesetzten BR?
10.07.2011 um 14:00 Uhr
@schachterl In KSch-Prozessen wird die Meinung/Zustimmung des BR zu einer Kündigung bedacht aber mehr auch nicht. Sich diesbezüglich aufzuregen ist vergebliche Liebesmühe!
10.07.2011 um 14:21 Uhr
Kölner
...Kündigung bedacht aber mehr auch nicht. Sich diesbezüglich aufzuregen ist vergebliche Liebesmühe! Das ist so ja nicht ganz richtig. Denn zum einen Verbaut bei einer ordentlichen Kündigung die Zustimmung des BR die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu klagen. Das kann ja bekannt lich Jahre dauern bis zum BAG.
Weiter könnte ein falsche Zusammensetzung einen ungültigen Beschluss/Beteiligung des BR zur Folge haben. Wenn also hier Fehler vor Ablauf der Frist (bei ordentlicher 7 Tage) der Beteiligung des BR gemacht wurden und der AG dann im Vertrauen es wäre alles OK vor Ablauf der Frist (7 Tage) die Kündigung ausgesprochen/ dem Gekündigten übergeben hat, wäre es eine fehlerhafte Beteiligung. Denn nicht jeder BR nutzt die vollen Fristen und auch nicht jeder AG wartet mit der Kündigung die Fristen ab um so auf der sicheren Seite (Fristablauf) zu sein.
10.07.2011 um 14:25 Uhr
@edgar Das was Du schreibst kann richtig sein - war aber nicht die Frage.
10.07.2011 um 14:26 Uhr
@eveline der Betriebsrat hat nur drei statt 5 Mitglieder und an der Abstimmung haben nur 2 teilgenommen, da der Dritte im Urlaub war und keine Ersatzmitglieder vorhanden sind.
@Kölner Aber die Anhörung wird doch in zwei Schritten geprüft:
- wurde der Betriebsrat durch den AG richtig und umfassend informiert?
- hat der BR zugestimmt.
Wenn ich Sie richtig verstehe, wird auf Seiten des BR nur geprüft, ob er zugestimmt hat. Auf die Besetzung des BR bei seiner Entscheidung kommt es nicht an...
Das erscheint mir irgendwie unlogisch.... Aber vielleicht sehe ich auch nur Probleme, wo es keine gibt.
10.07.2011 um 14:29 Uhr
Kölner
--Das was Du schreibst kann richtig sein - war aber nicht die Frage.
- Kann nicht stimmt nicht, wenn so dann richtig.
- Ich habe ja auch nicht auf die Frage, sondern Deine so nicht zustimmende Antwort geantwortet.
Schönen Sonntag noch!
Schachterl
schaue Dir mal § 11 an.
10.07.2011 um 14:48 Uhr
ich hatte gedacht, die Fehler, die auf der Seite des BR gemacht werden, sind für den AG unbeachtlich... Er dürfe sich darauf verlassen, dass der BR alles richtig macht und damit die Zustimmung wirksam ist...
10.07.2011 um 14:53 Uhr
Schachterl
wenn der BR Fehler macht, können, müssen sie aber eine Kündigung nicht rechtswidrig machen, doch wo ist / soll hier der Fehler sein?
10.07.2011 um 17:06 Uhr
- Fehler: BR hat zuwenige Mitglieder (3 statt 5)
- Fehler: nur zwei Mitglieder konnten zustimmen, da das dritte im Urlaub war und Ersatzmitglieder nicht existieren
10.07.2011 um 17:13 Uhr
Schachterl
und wo sollen diese beiden Fehler sein? Hats Du schon mal ins Gesetz geschaut?? Nicht meinen, sondern mal lesen und dann feststellen
10.07.2011 um 17:13 Uhr
schachterl auch wenn es schmerzt......................... das sind keine fehler!
das einzig traurige an der geschichte ist, dass betriebsräte immer noch explizit zustimmen, statt die frist verstreichen zu lassen
10.07.2011 um 17:20 Uhr
Schachterl
wenn es keine EBRM gibt kann man auch keine laden. Denn auch BR/BRV können keine -backen-
Wegen der Anzahl doch mal wie Edgar erwähnt hat Dir den § 11 BetrVG anschauen und vielleicht bei der nächsten Wahl im ggf. neuen Betrieb auch mal antreten.
10.07.2011 um 17:27 Uhr
an alle:
Herzlichen Dank!
Verwandte Themen
SBV-Anhörung nach SGB IX §95 (2) - nur ein formaler Akt ???
ÄlterHat der Arbeitgeber hier korrekt gehandelt ? Ein Arbeitgeber möchte einen Schwerbehinderten abmahnen. Er schickt eine E-Mail mit einem Anhörungsbogen an den Schwerbehindertenvertreter. Darin ist gr
Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender
§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung
ÄlterEs erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme
Anhörung auf unbefristeten Vertrag - jetzt Vertragsverlängerung
ÄlterHallo, wir hatten letztes Jahr eine Anhörung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde tatsächlich aber nur befristet abgeschlossen. Jetzt hat unser Gremium eine Anhörung auf e
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info