Erstellt am 08.07.2011 um 17:01 Uhr von Kurzarbeiter
elektro
Wie kommst Du auf die Idee, dass Azubis zur Bürokauffrau etwas besseres sind als Azubis zum Elektriker ????
Erstellt am 08.07.2011 um 17:03 Uhr von polybär
@elektro,
bestimmt gibt irgenwo einen tarif der auch bei azubis einen unterschied macht. aber das ist nicht überall so.
besorge dir muster verträge der azubis elektro und kaufmann frau... dann guckst du ob das was zum thema steh oder ob auf einen tarif verwiesen wird.
Erstellt am 08.07.2011 um 17:28 Uhr von charlot
polybär
tarif hin tarif her, bedingt aber dass der Betrieb es freiwillig macht oder tarifgebunden ist bzw. ob es allgemeinverbindlichen TV gibt die zu beachten sind.
Vor allem sollte man auch immer bedenken, für AZUBIs welche sich in der Ausbildung mit dem AG anlegen verbessern sich nicht die Chancen auf Übernahme.
Erstellt am 08.07.2011 um 18:14 Uhr von keiner
charlot
siehste! und dafür gibt es betriebsräte und/oder jugend-und auszubildendenvertretungen! du bist echt ne marke.
Erstellt am 08.07.2011 um 18:37 Uhr von charlot
keiner
..siehste! und dafür gibt es betriebsräte und/oder jugend-und auszubildendenvertretungen!
für was gibt es diese? Falche Bezahlung wäre Induvidualrecht und die Azubi müssten selbst aktiv werden. Da könnte JAV oder BR nur reden und der AG auf Durchzug schalten.
Wenn Du aber meinst wer sich anlegt sollte schnell versuchen ein Mandat zu bekommen um den § 78a nutzen zu können, denkt eigennützig und wäre daher kein Mandatsträger meines Vertrauens.
Die Anmerkung mit dem langen Gedächnis des AG ist einfach eine Erfahrung. Jeder von uns würde als AG doch wohl selbst auch so handeln. Denn die wenigsten leben nach dem Bibelspruch mit der wenn dir einer auf die linke Wange schlägt halt auch die rechte hin oder umgekehrt.
Erstellt am 08.07.2011 um 19:13 Uhr von keiner
charlot
von überwachungspflichten von gesetzen, verordnungen, tarifen und betriebsvereinbarungen durch den betriebsrat hast du also noch nichts vernommen.
schulung?
Erstellt am 08.07.2011 um 19:52 Uhr von charlot
keiner
--von überwachungspflichten von gesetzen, verordnungen, tarifen und betriebsvereinbarungen durch den betriebsrat hast du also noch nichts vernommen
Doch habe ich, also ich kenne § 80 (1). Doch ich kenne auch die Rechtsprechung welche besagt, dass der BR ggf. hier die AN aufklären kann, er darf aber nicht Induvidualrechte, also hier ggf. höheren Lohn einklagen. Denn der BR ist nur für Kollektivrechte da. Nicht dafür, dass der AG TV einhält. Das kann ggf. die Gewerkschaft.
---schulung?
Ja dieses empfehle ich Dir. ;-))
Erstellt am 08.07.2011 um 20:32 Uhr von keiner
du denkst also tatsächlich, dass der betriebsrat den arbeitnehmer nur sagen darf, an welche gesetze, verordnungen und tarife der arbeitgeber sich nicht hält................
den rest macht dann aber bitte alleine!?!?????
ich könnte dir einen guten referenten empfehlen!
Erstellt am 08.07.2011 um 21:04 Uhr von charlot
..du kannst nur ja gerne den §§ sagen unter dem der BR hier mehr machen kann? Denn es geht hier nicht um Zustimmung zu einer Eingruppierung. Denn Azubi werden eben nicht eingruppiert. Sie haben eine Ausbildungsvertrag in welchem eine Bezahlung enthalten ist.
Der BR könnte nur mitreden, wenn es eine Vergütungsgruppenordnung gäbe. Davon ist hier aber nicht die Rede. Aber auch dann müsste sofern der AG zu wenig Lohn zahl wie auch bei jedem AN diese selbst klagen.
Erstellt am 08.07.2011 um 23:19 Uhr von keiner
man muß nur wirklich wollen. leider wissen viele betriebsräte nicht um ihre möglichkeiten