Bei uns in der Firma wird immer wieder mal Sonntags gearbeitet. Dies betrifft MA aus der Instandhaltung die dringende Reperaturen vornehmen, so das der Produktionablauf während der Woche nicht still liegt.

Ich bin der Meinung das dies nach § 10 (1) 14 ArbZG in Ordnung ist.
Ein anderes BRM ist aber der Meinung das wir als BR in der Mitbestimmung sind und auch die Erlaubnis durch das Gewerbeaufsichtsamt eingeholt werden muss.

Wer von uns hat den nun Recht? Und wer von uns sollte dringend auf Schulung? :-)

Danke