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kein Budget für Übernachtung im vorgesehen Hotel der WAF

A
Alina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich möchte im August nach Lübeck zum Seminar AR I, der AG hat vor drei Monaten die Bugdetverteilung aufgeteilt in Seminarkosten übernimmt Abteilung A und Hotel-Übernachtungskosten Abteilung B. Jetzt hat aber die Abt. B kein Bugdet für das Hotel für die W.A.F. und will mich in ein anders Hotel der Stadt unterbringen, welches SEHR viel günstiger ist... Muss ich mir das gefallen lassen?

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Community-Antworten (5)

B
Bergziege

07.07.2011 um 17:14 Uhr

ich glaube ja. Schau mal LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2006, Az.: 2 TaBV 4/05

Gruß Bergziege

P
Petrus

07.07.2011 um 17:14 Uhr

Ruf beim Seminaranbieter an - die finden eventuell eine Lösung...

(Du hast jetzt gerade ein Hotel erwischt, wo sich die Tagespauschale für Nichtübernachter kaum vom Verpflegungssatz für Hotelgäste unterscheidet. Dass es sowas noch gibt...)

K
Kurzarbeiter

07.07.2011 um 18:02 Uhr

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Betriebsratsmitglied die Übernachtungskosten grundsätzlich voll erstatten muss. Sind die Übernachtungskosten in einer betrieblichen Reisekostenregelung beschränkt, gilt dies grundsätzlich auch für Betriebsratsseminare, so dass unter Umständen eine günstigere Hotelunterkunft gewählt werden muss. Allerdings muss die alternative Unterkunft vom Tagungshotel aus fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein (BAG 28.03.2007, AZ: 7 ABR 33/06). Nach der Rechtsprechung ist eine Übernachtung im Seminarhotel auf jeden Fall sinnvoll. Denn nur so ist der im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzepts gewünschte abendliche Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmen und mit den Seminarreferenten gewährleistet (Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven vom 31.05.2007, AZ: 10 BV 59/07 sowie ArbG Flensburg 27.01.2000, AZ: 3 BV 21/99). Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bei einer Übernachtung außerhalb des Seminarhotels der Arbeitgeber die Mehrkosten für das tägliche Pendeln vom und zum Seminarhotel zu tragen hat.

http://www.betriebsratspraxis24.de/faq/antwort-30/

Aus welchem Budget der AG diese zahlt/bucht ist sein Problem. Zahlen muss ja auch der AG nicht eine Abteilung. Dieses auch, weil ja der BR für alle AN und nicht nur für AN einer Abteilung zuständig ist.

Hier findest Du auch noch mehr Urteile http://www.betriebsratspraxis24.de/betriebsratsschulungen/?query=Seminarkosten&do_query=1

P
polybär

08.07.2011 um 18:51 Uhr

@Alina, wende dich bitte an die WAf und poste was passiert ist !!! das würde mich mal intressieren wie das aus gegangen ist. ich hoffe das du nicht woandres ins hotel musst, schon wegen den fahrt kosten für deinen bauernschlauen ag. was hat er nur davon wenn du weiter weg bist vom seminar ? du könntest dann ja übermüdet sein und kostet noch mehr wegen dem fahrtgelt... anfahrt/abfahrt zum seminar da war doch auch noch was....arbeitszeit/reisezeit ?!!!

A
Alina

11.07.2011 um 10:47 Uhr

Hallo ihr,

ich habe morgen erneut ein Gespräch mit dem AG, denke aber, dass es auf das "günstigere" Hotel hinauslaufen wird. Mal sehen.....Schade, dass man sich wegen so einer Kleinigkeit "streiten/diskutieren" muss:-( Leider verstehen die AG nicht, das wir eigentlich beide das Interesse vertreten, nämlich, dass sich die Arbeitnehmer wohlfühlen und dadurch bessere Leistung erzielen.....Ich halte euch auf dem Laufenden......DANKE für eure Worte/Argumente....

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