Eine Mitarbeiterin soll innerhalb der Wartezeit (6 Monate) gekündigt werden. Eine Probezeit ist vertraglich nicht vereinbart, da sie vorher schon über die Zeitarbeit bei uns beschäftigt war.
Trotzdem schreibt der AG in die Anhörung, dass innerhalb der Probezeit gekündigt werden soll und die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt.
Wenn ich mich nicht irre, gelten die zwei Wochen doch nur für eine Probezeit, die auch als solche vertraglich vereinbart wurde (§ 622 Abs.3 BGB).
Für die MA gilt doch jetzt die gesetzliche (also 4 Wochen zum 15 oder zum Ende des Monats), da sie keine Probezeit vereinbart hat.

1) sehe ich das richtig?
2) sollen wir das in der Stellungnahme zur Kündigung schreiben oder ist die Kündigung, wenn sie dann zum falschen Termin ausgesprochen wird, vielleicht unwirksam und die Kollegin hat dann vor Gericht bessere Chancen

Danke für Eure Hilfe.

Gruß Franzi