meine Frage lautet wie folgt:
Kann ich als Arbeitnehmer innerhalb der ersten 6 Monate mit 2-wöchiger Kündigungsfrist kündigen auch wenn keine Probezeit besteht oder gilt das nur für den Arbeitgeber? Eine Probezeit wurde aus dem Vertrag gestrichen und die Kündigungsfrist wurde im Arbeitsvertrag auf 3 Monate zum Monatsende festgelegt. Gilt diese Frist dann innerhalb der Wartezeit ?
Danke für Ihre Antworten