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schriftliche Arbeitsanweisungen in deutsch

T
tirpse
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, wir arbeiten in einem globalem unternehmen und bekommen unsere arbeitsanweisungen zu 2/3 auf englisch. wir möchten erreichen,das wir alle anweisungen auf deutsch bekommen.zumal es nicht mal grundvoraussetzung ist, englichkenntnisse zu besitzen um ins unternehmen einzusteigen. wo können wir ansetzen? gibt es eventuell gesetzestexte dazu ? ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen. viele grüße und ein dankeschön im vorraus

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Community-Antworten (2)

K
Kurzarbeiter

06.07.2011 um 21:28 Uhr

Wie ist denn die Betriebssparache? In der Regel ist die bei uns in Deutsch. Will der AG diese ändern unterliegt es der MB. Dann sagt ihr als BR NEIN!

LAG Köln, Beschluss vom 09.03.2009 - Aktenzeichen 5 TaBV 114/08, Volltext

Dazu ist anzumerken:

In nachträglich geänderten Anforderungen über die Beherrschung einer bestimmten Sprache kann sogar eine mittelbare Diskriminierung des Arbeitnehmers gesehen werden, wenn die Arbeit auch so organisiert werden kann, dass die schriftliche Sprachbeherrschung nicht erforderlich ist (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 16 Sa 544/08).

Wer also eingestellt wurde, als das Unternehmen noch deutsch sprach, muss sich später nicht auf die englische oder chinesische Sprache umstellen. Unternehmen, die die Betriebssprache nachträglich ändern oder die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht beachten, haben auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern ein Problem, wenn der Konflikt auf Verständnisschwierigkeiten beruht.

http://www.betriebsverfassungsgesetz.de/aktuelles-betriebsverfassungsgesetz/artikel/betriebsrat-bestimmt-bei-unternehmenssprache-englisch-statt-deutsch-mit/index.html

B
betriebsratten

07.07.2011 um 15:18 Uhr

Noch Gedicht: Bezieht sich Arbeitsanweisungen auch auf arbeitssicherheitsrechtliche Dinge wie z.B. Betriebsanweisungen und/oder Arbeitsanweisungen, so dass der Mitarbeiter gefährdet wird wenn er oder sie es nicht versteht?

Dann wäre die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft noch mit im Boot Verbündete schaden nie :-) Grüsse von den Betriebsratten

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