Erstellt am 06.07.2011 um 19:28 Uhr von Kurzarbeiter
Wie ist denn die Betriebssparache? In der Regel ist die bei uns in Deutsch. Will der AG diese ändern unterliegt es der MB. Dann sagt ihr als BR NEIN!
LAG Köln, Beschluss vom 09.03.2009 - Aktenzeichen 5 TaBV 114/08, Volltext
Dazu ist anzumerken:
In nachträglich geänderten Anforderungen über die Beherrschung einer bestimmten Sprache kann sogar eine mittelbare Diskriminierung des Arbeitnehmers gesehen werden, wenn die Arbeit auch so organisiert werden kann, dass die schriftliche Sprachbeherrschung nicht erforderlich ist (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 16 Sa 544/08).
Wer also eingestellt wurde, als das Unternehmen noch deutsch sprach, muss sich später nicht auf die englische oder chinesische Sprache umstellen. Unternehmen, die die Betriebssprache nachträglich ändern oder die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht beachten, haben auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern ein Problem, wenn der Konflikt auf Verständnisschwierigkeiten beruht.
http://www.betriebsverfassungsgesetz.de/aktuelles-betriebsverfassungsgesetz/artikel/betriebsrat-bestimmt-bei-unternehmenssprache-englisch-statt-deutsch-mit/index.html
Erstellt am 07.07.2011 um 13:18 Uhr von betriebsratten
Noch Gedicht: Bezieht sich Arbeitsanweisungen auch auf arbeitssicherheitsrechtliche Dinge wie z.B. Betriebsanweisungen und/oder Arbeitsanweisungen, so dass der Mitarbeiter gefährdet wird wenn er oder sie es nicht versteht?
Dann wäre die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft noch mit im Boot
Verbündete schaden nie :-)
Grüsse von den Betriebsratten