Erstellt am 06.07.2011 um 15:00 Uhr von petrus
Nein, nur eine Frist innerhalb derer die Einladung erfolgen muss.
Das Problem ist allerdings, dass es zwischen Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der konstituierenden Sitzung keinen handlungsfähigen BR gibt...
Erstellt am 06.07.2011 um 15:18 Uhr von Casper
... innerhalb welcher Frist muss die Einladung erfolgen ?
Erstellt am 06.07.2011 um 15:23 Uhr von harvey
Hallo Casper,
§29 BetrVG
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(1)
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat
Grüße
Erstellt am 06.07.2011 um 16:49 Uhr von Casper
... demnach könnte die Sitzung auch direkt im Anschluss an die Stimmauszählung stattfinden, wenn alle neuen BR-Mitglieder anwesend sind ?
Erstellt am 06.07.2011 um 16:57 Uhr von petrus
Wenn niemand von seinen drei Tagen Bedenkzeit (§17 WO) Gebrauch machen möchte, sondern von allen Gewählten sofort die Annahme der Wahl erklärt wird - ja.