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Zeitvorgabe für konstituierende Sitzung des neu gewählten BRs

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Casper
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es zw. BR-Wahl und dem Stattfinden der konstituierenden Sitzung des neu gewählten BRs eine verpflichtende Zeitvorgabe, die es zu beachten gilt ?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

06.07.2011 um 17:00 Uhr

Nein, nur eine Frist innerhalb derer die Einladung erfolgen muss. Das Problem ist allerdings, dass es zwischen Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der konstituierenden Sitzung keinen handlungsfähigen BR gibt...

C
Casper

06.07.2011 um 17:18 Uhr

... innerhalb welcher Frist muss die Einladung erfolgen ?

H
Harvey

06.07.2011 um 17:23 Uhr

Hallo Casper,

§29 BetrVG

§ 29 Einberufung der Sitzungen (1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat

Grüße

C
Casper

06.07.2011 um 18:49 Uhr

... demnach könnte die Sitzung auch direkt im Anschluss an die Stimmauszählung stattfinden, wenn alle neuen BR-Mitglieder anwesend sind ?

P
Petrus

06.07.2011 um 18:57 Uhr

Wenn niemand von seinen drei Tagen Bedenkzeit (§17 WO) Gebrauch machen möchte, sondern von allen Gewählten sofort die Annahme der Wahl erklärt wird - ja.

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