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Zeitvorgabe

B
Brandy
Jan 2018 bearbeitet

bin neu im br und würde gerne wissen ob der betriebsrat mitbestimmungpflichtig ist wenn der arbeitgeber eine zeitvorgabe bzw zeitrichtlinien vorgibt und ob er das einfach so machen kann, da er jetzt mitarbeiter anspricht deshalb nicht in der leistung zu sein danke für die hilfe

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Community-Antworten (3)

S
sueton

02.09.2010 um 01:26 Uhr

Hallo Brandy !

Bleibt dadurch alles beim alten,seid Ihr nach § 87 BetrVG in der MB.Führt dieses System zu leistungsbezogenen Zulagen,wird es schwierig,denn dazu gibt es unterschiedliche Urteile des BAG.

Grüsse,sueton

B
Brandy

02.09.2010 um 10:55 Uhr

hallo sueton, danke für die antwort. Bekommen keine leistungsbezogene zulagen der arbeitgeber sagt das man da besser sehen kann wer gute leistung abgibt wir denken aber das sich die mitarbeiter untereinander dann aufhetzten und keine teamarbeit mehr möglich ist und das betriebsklima sowieso schon angeknackst ist. Können wir trozdem dagegen sein das er es überhaupt einführt, haben es die letzten 4 jahre auch nicht gehabt und wir wurden auch garnicht gefragt ob wir einverstanden sind lg brandy

S
sueton

03.09.2010 um 00:52 Uhr

Hallo Brandy !

Zeigt Eurem AG,daß Ihr als BR an den Arbeitsabläufen etc. interessiert seid und nach dem BetrVG auch das Recht dazu habt,in solchen Angelegenheiten mit zu reden.Gänzlich verhindern werdet Ihr so ein Kontrollsystem nicht,da es in der Wirtschaft durchaus üblich ist,so die Leistungen zu erfassen und u.U. zu einem gesunden Wettbewerb innerhalb von Teams oder auch Einzelner führen kann.Ist das Betriebsklima bei Euch so im Argen,müsst Ihr da natürlich recht subtil herangehen und versuchen,dieses System so mit zu gestalten,daß daraus wirklich etwas Positives wird.Nicht einfach,ich weis,aber mehr kann ich Euch nicht raten. Viel Erfolg!

Grüsse,sueton

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