Muss der AG über die Einberufung einer Betriebsratssitzung informiert werden?
Hallo, muss der AG über die Einberufung einer Betriebsratsitzung informiert werden? Wenn ja, muss dies schriftlich geschehen oder würde mündlich ausreichen?
MfG. ahtc
Community-Antworten (5)
17.08.2006 um 15:32 Uhr
Ja, er muß vor Einberufung informiert werden. Hintergrung ist, das siech der auf anzupassende Arbeits- und Produktionsabläufe einstellen kann.
Die Form der Info dürfte egal sein, das mag davon abhängen, wie AG und BR miteinander können.
17.08.2006 um 15:42 Uhr
Eigentlich ist es so, dass der AG informiert werden muss. Manchmal ist es aber, wie bei uns betriebsüblicher und effektiver, wenn die jeweiligen direkten Vorgesetzten informiert werden, weil die GL sich für den Arbeitsablauf nicht sonderlich interessiert Für den wäre es eine unnütze Belastung, wenn er jetzt wiederum nach unserer Info alle kleinen Chefs anklingeln müßte.
17.08.2006 um 15:45 Uhr
Zudem ist es nicht unüblich, das Gremien einen regelmäßig festen Sitzungzeitpunkt haben, so das es hier ausreichen würde, den AG einmalig auf die regelmäßig stattfindenen Sitzungen in Kenntnis zu setzen.
17.08.2006 um 15:53 Uhr
Hallo Ja muß er, ergibt sich auch aus dem BtrVG, mündlich reicht aber aus
18.08.2006 um 12:06 Uhr
Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten.
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