Erstellt am 17.08.2006 um 13:32 Uhr von Rollie
Ja, er muß vor Einberufung informiert werden. Hintergrung ist, das siech der auf anzupassende Arbeits- und Produktionsabläufe einstellen kann.
Die Form der Info dürfte egal sein, das mag davon abhängen, wie AG und BR miteinander können.
Erstellt am 17.08.2006 um 13:42 Uhr von wölfchen
Eigentlich ist es so, dass der AG informiert werden muss. Manchmal ist es aber, wie bei uns betriebsüblicher und effektiver, wenn die jeweiligen direkten Vorgesetzten informiert werden, weil die GL sich für den Arbeitsablauf nicht sonderlich interessiert Für den wäre es eine unnütze Belastung, wenn er jetzt wiederum nach unserer Info alle kleinen Chefs anklingeln müßte.
Erstellt am 17.08.2006 um 13:45 Uhr von Rollie
Zudem ist es nicht unüblich, das Gremien einen regelmäßig festen Sitzungzeitpunkt haben, so das es hier ausreichen würde, den AG einmalig auf die regelmäßig stattfindenen Sitzungen in Kenntnis zu setzen.
Erstellt am 17.08.2006 um 13:53 Uhr von Zecke
Hallo
Ja muß er, ergibt sich auch aus dem BtrVG, mündlich reicht aber aus
Erstellt am 18.08.2006 um 10:06 Uhr von ahtc
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.