EILT: MA-Versammlung unmittelbar vor 1. Wahlversammlung - kann die Einberufung einer MA-Versammlung kurz vor der Wahlversammlung als versuchte Wahlbehinderung gewertet werden?
Hallo,
für morgen um 09:00 habe ich zusammen mit zwei weiteren MitarbeiterInnen zur 1. Wahlversammlung zur Gründung eines BR im vereinf. zweistuf. wahlverf. eingeladen.
Heute um 16:30 schreibt der Geschäftsführer per Email an allen MA, dass er für morgen um 08:30 eine Mitarbeiter Versammlung einberuft. Im Tenor steht da:
a) Sehr freundlicher Ton: Stellt fest, dass ein BR sehr viel helfen kann in der Geschäftsentwicklung der Firma b) bedauert dass die Einladenden sich nicht vorher mit der GF kontakt aufgenommen haben.
Dies ist natürlich sachlich falsch, denn zu a) der BR hilft die GF bei ihrer Geschäftsentwicklung nicht, er ist eine Interessenvertretung der AN und zu b) im Vorfeld haben die Initiatoren keinen Mandat, um für die Belegschaft mit der GF zu verhandeln.
Kann die Einberufung einer MA-Versammlung kurz vor der Wahlversammlung als versuchte Wahlbehinderung gewertet werden? Kann per einstw. Verf. oder sonstige Rechtsmittel dagegen vorgegangen werden? Wie sieht ihr das überhaupt? Rühig und entspannt?
Danke im Vorfeld!
Community-Antworten (9)
25.07.2006 um 20:13 Uhr
IhrNickName,
ich bin doch schon sehr verwundert ob Deiner Feststellung "der BR hilft die GF bei ihrer Geschäftsentwicklung nicht, er ist eine Interessenvertretung der AN"!
Mit einer solchen Einstellung wird aus einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wohl nichts und die Zukunft Eures Betriebes würde ich bei einer solchen BR-Einstellung mit ein paar ??? versehen wollen.
Und zu "b" ist anzumerken, dass "der Arbeitgeber verpflichtet ist, allen regelmäßig auswärts Beschäftigten eine Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Wahl eines WV für die erstmalige Wahl eines BR zukommen zu lassen" (Däubler, 10. Aufl., § 17 RN 4). Ohne Information kann er dieser Pflicht schlecht nachkommen!!
"Kann die Einberufung einer MA-Versammlung kurz vor der Wahlversammlung als versuchte Wahlbehinderung gewertet werden?"
Der Versuch einer Wahlbehinderung ist für mich so nicht erkennbar, also abwarten!
25.07.2006 um 20:24 Uhr
Hallo Fayence,
zu a) da bin ich jetzt baff. Seit wann soll der BR der Geschäftsführung helfen, geschäftlich erfolgreich zu sein? Wo steht das im Gesetz geschrieben? liess doch: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html Wie der Arbeitgeber seine geschäftlichen Ziele erreichen will ist allein seine Entscheidung. Und was ist denn bitte schön ein Beitriebsrat, wenn nicht eine Interessensvertretung der Arbeitnehmer? Du meinst doch sicher nicht, dass der Betriebsrat ein weiteres Managementinstrument der Geschäftsführung sein müsste?
zu b) Der GF meint, dass wir, die Einladenden, mit ihm hätten sprechen sollen, beovr dem wir zur Wahlversammlung eingeladen haben. Ihr Einwand, dass wir mit ihm sprechen müssen, tut nichts zur Sache. Natürlich haben wir ihm informiert, aber erst nach dem wir zur Wahlversammlung eingladen haben. Wäre doch zu schön, wenn einfach irgendwelche 3 Mitarbeiter meinten, sie hätten das Mandat auch ohne Wahlen mit der GF im Namen der MA zu reden.
Aber danke für Ihre Einschätzung, dass eine Wahlbehinderung nicht ersichtlich ist.
25.07.2006 um 20:40 Uhr
Weil es zu "a" gut passt und ich jetzt weder Paragraphen zitieren noch eine Grundsatzdiskussion anzetteln möchte! :-)
"Eine Kuh, die man melken will, muss gut genährt werden!"
25.07.2006 um 21:52 Uhr
"Wie seht Ihr das? Ruhig und entspannt?"
Ganz ruhig! Ich sehe bei der GF (noch) keinen Fehler! Es ist doch nichts passiert!
"... wenn einfach irgendwelche 3 MA meinten, sie hätten das Mandat im Namen der MA zu reden."
ein "Mandat" verlangt die GF doch auch nicht! Sondern einfach das Gespräch mit 3 Arbeitnehmern, die einen BR gründen wollen. Aber diese 3 berufen mal ganz einfach ohne Terminabsprachen oder sonstiger organisatorischer Notwendigkeiten eine Wahlversammlung ein! Klassischer Fehlstart!
Und zum Schluß: die Arbeitnehmer, die Ihr vertreten wollt, sind und bleiben Kollegen - zu Mitarbeitern werden sie erst dann, wenn Ihr deren Vorgesetzte seid.
25.07.2006 um 22:14 Uhr
Hallo Heike,
Ganz ruhig! Ich sehe bei der GF (noch) keinen Fehler! Es ist doch nichts passiert!
Stimmt!
ein "Mandat" verlangt die GF doch auch nicht! Sondern einfach das Gespräch mit 3 Arbeitnehmern, die einen BR gründen wollen. Aber diese 3 berufen mal ganz einfach ohne Terminabsprachen oder sonstiger organisatorischer Notwendigkeiten eine Wahlversammlung ein! Klassischer Fehlstart!
Hmm, kann ich nachvollziehen, allerdings, sollte man vorher um einen Termin bitten geschieht dies ja ausserhalb des besonderen Kündigungsschutzes, kein guter Vorgang finde ich.
die Arbeitnehmer, die Ihr vertreten wollt, sind und bleiben Kollegen
Danke, ist mir auch neu.
Grüße!
25.07.2006 um 22:38 Uhr
IhrNickName, anscheinend hältst Du den Gesetzgeber für blöd!
Wie kann ein Arbeitgeber z.B. verpflichtet sein, die Einladung zur Wahlversammlung (siehe oben) versenden zu müssen, wenn nicht zugleich die Initiatoren einer Wahl geschützt werden?
Siehe KschG §15
25.07.2006 um 22:52 Uhr
Die Vorgehensweise von "IhrNickName" ist so in Ordnung. Richtig ist doch, dass die drei Arbeitnehmer erst zu der Wahlversammlung einladen und DANN ERST die GF über die Einladung zur Wahlversammlung informieren. Warum wohl? Das hat "IhrNickName" schon richtig erkannt. Diese Vorgehensweise wird hier im Forum den Fragenden oft genug geraten. Warum es jetzt hier von Einigen verurteilt wird, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich sehe in der Vorgehensweise der GF schon ein Versuch, die Wahlversammlung zu verhindern. Aus den Zeitvorgaben ist die Absicht doch zu erkennen.
Ich würde cool abwarten ob Arbeitnehmer an der Wahlversammlung teilnehmen. Wenn die Wahlversammlung ins Wasser fällt ,alle drei Arbeitnehmer umgehend zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts und die Einsetzung eines Wahlvorstands beantragen.
26.07.2006 um 00:19 Uhr
Hallo Fayence,
deine Antwort mit der Nummer 39013 fand ich schon keine Antwort wert, deine letzte mit der Nummer 39031 war nicht viel mehr als eine Beleidigung. Nein, ich halte nicht den Gesetzgeber, oder sonst irgendjemand, für blöd. Ich benutze dieses Forums um Hilfe zu bekommen - weil ich an mir selbst ganze bestimmte Wissenslücken feststelle. Ist dein verhalten gegenüber Fragende eigentlich immer so unfreundlich?
Aber zur Sache, Heine bestätigt meine Sichtweise über das, was ich im Gesetz gelesen habe. Wenn du eine gegenteilige Meinung hast, kannst du sie entweder für dich behalten oder uns erklären, wo wir uns irren.
Grüße noch!
26.07.2006 um 00:59 Uhr
"Ist dein verhalten gegenüber Fragende eigentlich immer so unfreundlich?"
IhrNickName,
ja, ich bemühe mich darum. :-) Siehe 38403 (Mitarbeiterliste für BR-Wahl noch nicht erhalten - was tun?).
Und da ich glaube, dass vor einer solchen 1. Wahlversammlung die Nerven berechtigterweise angespannt sind (meine ich jetzt nicht ironisch) sollten wir eine Grundsatzdiskussion über selektive Wahrnehmung oder gegenteilige Meinungen besser verschieben oder ganz ausfallen lassen (meine ich jetzt auch nicht unfreundlich).
Wünsche trotzdem gutes Gelingen für Morgen!
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