Verhaltenskodex
Hallo liebes Forum, heute habe ich mal wieder eine Frage. Bei uns soll ein "Verhaltenskodex" eingeführt werden, den jeder unterschreiben soll. Ist dies mitbestimmungspflichtig? Einen schönen Tag.
Community-Antworten (3)
06.07.2011 um 09:31 Uhr
BetrVG § 87 Abs 1 Ziffer 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
06.07.2011 um 10:41 Uhr
BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 1 ABR 40/07
Beschluss vom 22.07.2008
Leitsätze:
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in einem Verhaltenskodex das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung regeln will. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk.
http://www.ra-kotz.de/verhaltenskodex_betriebsratsmitbestimmung.htm
06.07.2011 um 10:47 Uhr
Das Gesamtwerk könnte auch vom Fliegenfischen handeln. Aber immer wenn es auf das Verhalten der Arbeitnehmer Bezug nimmt kommt BetrVG § 87 Abs.1 Ziff.1.
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