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Verhaltenskodex

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, heute habe ich mal wieder eine Frage. Bei uns soll ein "Verhaltenskodex" eingeführt werden, den jeder unterschreiben soll. Ist dies mitbestimmungspflichtig? Einen schönen Tag.

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Community-Antworten (3)

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Zardos

06.07.2011 um 09:31 Uhr

BetrVG § 87 Abs 1 Ziffer 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

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Südmann

06.07.2011 um 10:41 Uhr

BUNDESARBEITSGERICHT

Az.: 1 ABR 40/07

Beschluss vom 22.07.2008

Leitsätze:

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in einem Verhaltenskodex das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung regeln will. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk.

http://www.ra-kotz.de/verhaltenskodex_betriebsratsmitbestimmung.htm

Z
Zardos

06.07.2011 um 10:47 Uhr

Das Gesamtwerk könnte auch vom Fliegenfischen handeln. Aber immer wenn es auf das Verhalten der Arbeitnehmer Bezug nimmt kommt BetrVG § 87 Abs.1 Ziff.1.

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