W.A.F. LogoSeminare

Verhaltenscodex

B
Beärle
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag.

Meine Frage.

Unsere GL führt eine neue Form des Verhaltenskodex ein. In der Vergangenheit wurde eine Broschüre dazu verteilt. Neuerdings muss jeder Mitarbeiter an einer Art Quiz teilnehmen und dieses solange wiederholen bis eine entsprechende Quote erreicht wurde. Die Daten werden dann in einem nicht europäischen Alpenland (CH) gespeichert.

Die GL verweist auf den Arbeitsvertrag und meint dieser Verhaltenskodex sei Bestandteil dessen. Wer dieses Quiz nicht macht kommt in die eskalationsstufe.

Meine Anfrage beim jetzigen BR im Bezug auf des BDSG blieb bis dato unbeantwortet. Wir haben einen Datenschutzbeauftragten aber nur auf dem Papier.

was meint ihr...welche fragen hierzu müssten gestellt werden auch im Hinblick auf ein nicht europäisches Land wo die Daten gespeichert werden.

1.88906

Community-Antworten (6)

G
ganther

08.09.2016 um 23:54 Uhr

Also ich mache gerne in der Schweiz Urlaub... Bin mir eigentlich sicher dass die in Europa liegt

D
DummerHund

09.09.2016 um 00:43 Uhr

@ganther Die Schweiz gehört als zur EU? Ich sach mal 6 setzen!! Sollte es so sein das noch ein oder Mehrere Betriebe in einem Land sind die nicht der EU angehören, sollten der oder die Betriebe erst einmal schauen ob es einen Weltbetriebsrat für dieses Unternehmen giebt oder nicht. Ansonsten erst mal hier schauen: https:de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten

A
AlterMann

09.09.2016 um 01:39 Uhr

Dummer Hund: Selber 6 und setzen. Die Schweiz gehört natürlich zu Europa, aber nicht zur EU. (Klugscheißermodus aus)

Auch wenn mir einiges noch nicht klar ist, scheint es mir um eine Frage der Ordnung des Betriebs gehen. Aber vielleicht täusche ich mich da, es käme wirklich auf die Umstände an.

Und den Ausdruck Eskalationsstufe finde ich fast putzig. Was auch immer damit gement ist, es scheint für den Betroffenen nicht angenehm zu sein. Beärle, vielleicht erklärst Du Dich ein wenig genauer.

P
Pjöööng

09.09.2016 um 02:07 Uhr

Die Schweiz gilt als sicheres Drittland.

G
gironimo

09.09.2016 um 08:36 Uhr

Die Frage ist, hat der BR in dem Gesamtkomplex der hier angesprochen wird mitbestimmt? Es sind ja mehr als genügend Ansatzpunkte da.

B
Beärle

10.09.2016 um 08:02 Uhr

Der BR hat sein mitbestimmungsrecht nicht wahr genommen.

Meine Frage wäre, nochmals konkretisiert, kann ich mich gegen diese Art der Datenerhebung wehren.

Und falls ja, welche Argumente kann ich dazu heranziehen?

Im Verhaltencodex wird z.B. Ermuntert Fehverhalten von Kollegen, berechtigt oder mutmaßlich ,bei de GF zur Anzeige zu bringen.

In der CH werden die Daten gespeichert. Hierzu wurde mir mitgeteilt dass das Schweizer Datenschutzgesetz zu Anwendung kommt! Kann sowas in einem deutschen Tochterunternehmen, greifen?

Ich denke ich werde nächste Woche ein "Orientierungsgespräch" mit unseren personaler und der GF haben weil ich dieses Interaktive Quiz noch nicht gemacht habe und ich mich bis dato weigere dies zu tun.

Könnt ihr mir da weiter helfen? Eventuell mit dem Hinweis auf ein Persönlichkeitsrecht, Verhaltenskontrolle etc.

Ps. Kann das Aushändigen des Verhaltenscodex in svhriftform Bestandteil meines Arbeitsvertrags werden?

Ihre Antwort