Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Verhaltenskodex - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Inwiefern hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Einführung eines Verhaltenskodexes durch den Arbeitgeber, der erwünschte und unerwünschte Verhaltensweisen der Beschäftigten in Bezug auf das Benachteiligungsverbot festlegt?
Community-Antworten (1)
07.01.2007 um 11:18 Uhr
@Alex § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG...und das AGG würde peripher auch interessieren.
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