Erstellt am 05.07.2011 um 16:24 Uhr von rkoch
Krankheit ist kein zwingender Verhinderungsgrund, es sei denn der Betroffene kann sein Krankenlager nicht verlassen oder das Erscheinen zur BR-Arbeit würde den Gesundungsprozess hindern.
In diesem Sinne kann ein arbeitsunfähiges BRM sehr wohl an BR-Arbeit teilnehmen. Genau genommen muss das BRM vielmehr sich selbst für verhindert erklären (§29 (2) BetrVG). Im Umkehrschluß kann ein BRM wenn innerhalb des BR allgemein angenommen wird das ein AU BRM verhindert ist eben sich selbst für nicht verhindert erklären.
Damit kannst Du an aller BR-Arbeit teilnehmen. Grundsätzlich erhältst Du dafür aber weder zusätzlichen Lohn oder Freistellung, es sei denn die BR-Arbeit findet außerhalb Deiner persönlichen AZ statt (ja das gilt auch wenn Du ohnehin auf EntgFZ bist).
> Vorsitzende soll noch ein weiteres Mitglied mitbringen,....
Erklärungen des AG (und darum geht es wohl) sind grundsätzlich NUR dem BRV bzw. dessen Stellvertreter gegenüber abzugeben. Der AG kann also wohl verlangen das nur der BRV (stellv.) erscheint. Wo Du da ein Problem siehst erschließt sich mir nicht. So weit das was der AG zu sagen hat relevant ist (und das sollte es wohl sein, nach Kaffeeklatsch klingt das nicht wirklich), hat der (stellv.) BRV ohnehin im Rahmen einer Sitzung darüber zu berichten (und Dich dazu unter Mitteilung der TO einzuladen wenn Du das wünschst!). Insofern wäre es sogar unpassend, wenn Du zu dieser Info anrücken würdest, aber dann selbst wegen Krankheit keine Sitzung abhalten könntest um diese Info auch an den Mann, d.h. BR zu bringen.
NB: Selbst wenn vom BR niemand an dieser Info teilnimmt hat der AG immer noch die Pflicht den BR über alles wesentliche zu unterrichten. Er kann sich am Ende nicht darauf herausreden das der BR eingeladen war aber nicht gekommen ist. ER MUSS den BR informieren, und dazu reicht i.d.R. auch nicht das er den BR an irgenwelchen Treffen der GL teilnehmen läßt, da hier oft so hochgestochenes Geschwafel die Runde macht das ein normalo-BR ohnehin nicht versteht. Er muß es dem BR allgemeinverständlich präsentieren.
Erstellt am 05.07.2011 um 20:41 Uhr von Maria
@djembe
Unabhängig der Antwort von rkoch möchte ich deine Frage "BR-Tätigkeit im Urlaub" wie folgt beantworten: Du kannst über deinen genehmigten bzw. angetretenen Urlaub FREI verfügen.
Du kannst jederzeit im Urlaub an deiner Arbeitsstätte in deiner Eigenschaft als BR-Vorsitzender an einem Info-Treffen des AG teilnehmen. BR-Arbeit ist ein Ehrenamt.
Auch ich habe bereits zweimal im Urlaub Gespräche mit AG+Rechtsanwalt geführt, da nur ich bei diesen Fällen vorab umfassend informiert war. Der AG war mir sogar dankbar für mein freiwilliges Erscheinen.
Erstellt am 05.07.2011 um 23:39 Uhr von djembe
Danke an Maria, diese Antwort habe ich auch gerade von unserem Anwalt erhalten.
Erstellt am 06.07.2011 um 10:22 Uhr von Maria
@djembe
Gern geschehen!
Bist du Nachtarbeiter (Antwort 3 um 23:39 Uhr)???