Betriebszugehörigkeit
hallo zusammen,
betr. beschäftigungsverhältnis
AN ist seit 1992 in der Firma. Im Januar 2000 wurde er gekündigt(Auftragslage) mit der Aussage bei Auftragsbesserung erfolgt Wiedereinstellung. Das geschah im Februar 2000. Also war der AN einen Monat arbeitslos. Wie ist das mit der Betriebszugehörigkeit ? Seit 1992 oder 2000 !!
Gruß Zuckertüte
Community-Antworten (1)
05.07.2011 um 14:31 Uhr
Hängt davon ab wobei....
Es gibt die "ununterbrochene Betriebszugehörigkeit" ebenso wie die "gesamte Betriebszugehörigkeit".
Erstere findet man z.B. in §1 KSchG ("dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat") Letztere wird i.d.R. im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne angenommen, zumindest wenn die Unterbrechung nicht erheblich war.
Auch einzelvertraglich kann vereinbart werden wie die Betriebszugehörigkeit z.B. bei Jubiläumszuwendungen zu berechnen ist.
Was in diesem Fall gilt, wer weiß? Es hilft in den Kommentaren zum jeweiligen Anwendungsfall nachzulesen. I.d.R. wird dort vermerkt welche Variante von der Rechtsprechung als gegeben angesehen wird.
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