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Kündigungsfristen

Z
zuckertüte
Jan 2018 bearbeitet

hallo, Wir sind eine kleine Firma mit 14 AN. Kündigungen stehen an. Gelten die gesetzlichen Kündigunsfristen von seitens des AG auch für unsere Firma.

1.20903

Community-Antworten (3)

S
Südmann

04.07.2011 um 22:27 Uhr

auch wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB gelten und auch wenn im Arbeitsvertrag entsprechend dem Absatz 5 ("wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.") vereinbart wurde

gilt bei euch vollumfänglich das Kündigungsschutzgesetz, da ihr kein Kleinbetrieb mehr seid was heißt : so einfach fristgemäß kündigen is nich................ (falls jemand dagegen klagt)

R
rkoch

05.07.2011 um 11:41 Uhr

gilt bei euch vollumfänglich das Kündigungsschutzgesetz, da ihr kein Kleinbetrieb mehr seid

DAS würde ich nicht zwingend voraussetzen......

Bedenke: "ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten" und "Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen." (§23 KSchG)

Wenn also in dem Betrieb auch Auszubildende beschäftigt wären und/oder mindestens 8 (bzw. bei existierenden Auszubildenden auch weniger) Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20h beschäftigt wären, wäre es immer noch möglich das das KSchG nicht für den Betrieb gilt.... auch wenn ich zugebe das diese Konstellation eher unwahrscheinlich ist.

S
Südmann

05.07.2011 um 14:11 Uhr

"auch wenn ich zugebe das diese Konstellation eher unwahrscheinlich ist."

na gut, wenn man schon die "Unwahrscheinlichkeiten" ausleuchten will müsste man noch den Sonderfall der Arbeitsverhältnisse, die vor dem 31.12.2003 begannen, erwähnen..........

aber ich glaube, daß führt dann doch zu weit ;-))

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