Hallo an Alle.

ich habe hier eine Frage zu den Möglichkeiten des AG.
Folgender Sachverhalt: Der AG hat unseren BRV für Montag zu einem disziplinarischen Gespräch geladen. Er kann ein anderes BRM zum Gespräch mitbringen.
Jetzt sind wir alle ander BRM natürlich etwas Kopfschüttelnd herumgelaufen. Wir vermuten, dass es vom Inhalt her um eine Passage aus unserem Aushang geht, in dem wir auf eine Kündigungsschutzklage eines Kollegen bezug genommen haben.
Zu dem Termin waren 8 BRM mit anwesend, alle im Frei bzw. Urlaub. Dies hat dem AG natürlich überhaupt nicht gefallen. Ergebnis war, das der Richter der Kündigungsschutzklage stattgegeben hat.
Diese Info haben wir in unserem Aushang mit erwähnt.
Wir denken, dass dies auch rechtlich in Ordnung ist, da die Sitzung im Gericht eh öffendlich war und alle Kollegen im Betrieb schon zum Teil darüber bescheid wussten.
Wie ist Eure Meinung dazu?

Ein zweiter Punkt wäre noch, dass man uns immer vorwirft, wir hätten niemanden irgend welche Anweisungen zu geben, was wir auch nicht tun. Z.B. gab es Meinungsverschiedenheiten zu einer Schulung eine BRM. Da die Schulungskostenübernahme noch nicht unterschrieben war, hat der betroffenen Kollege auch noch nicht seinen Vorgesetzten wegen der Dienstplanänderung informiert. Nach dem alles genehmigt war, hat unser BRV eine Mail an den Vorgesetzten geschrieben, mit der Bitte, die Schulungzeit mit im Schichtplan zu brücksichtigen. Der Kollege, der zur Schulung fährt, hat auch noch mal mit seinem Vorgesetzten gesprochen. Die Mail wurde unserem BRV als direkte Anweisung unterstellt :-).

Kann der AG dem BRV, wenn er im Namen des BR handelt, überhaupt disziplinarisch an die Hacken hauen?

Jede Antwort von Euch wär hilfreich.

MfG