Erstellt am 01.07.2011 um 13:21 Uhr von Kurzarbeiter
Ja diese und der BR müssen zustimmen. Weiter ist das ArbZG hier zu beachten, was den Ausgleichstag betrifft.
Halbjahresabschluss ist eigentlich KEINE Grund für Sonntagsarbeit, das kann man auch an den Werktagen machen.
Ohne Genehmigung der Gewerbeaufsicht ist hier die Sonntagsarbeit verboten, darauf sollte der BR achten und beo Missachtung durch den AG handeln, also die Behörde einschalten. Er sollte aber vor allem die Zustimmung zur Mehrarbeit verweigern.
Erstellt am 02.07.2011 um 17:14 Uhr von Hassan
*Er sollte aber vor allem die Zustimmung zur Mehrarbeit verweigern.
Das kann selbstverständlich auch bei zustimmung des Betriebrates
der Arbeitner selbst !!! Wenn es nicht anders durch BV oder AV geregelt ist .
Zu Mehrarbeit ist niemand generell gezwungen !!!
Erstellt am 02.07.2011 um 17:46 Uhr von blackseven
@Hasan,
"Zu Mehrarbeit ist niemand generell gezwungen !!!"
Das wäre Zwangsarbeit.
Aber das BAG hat mit Urteil vom 27.02.1981 (Az. 2 AZR 1162/78)
entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch ohne besondere Vereinbarung in besonderen
Situationen zur Leistung von Überstunden verpflichtet sein kann.