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Sonntagsarbeit

L
lolli
Nov 2016 bearbeitet

in unserem Unternehmen gilt die 5 Tage Woche Mo.- Fr., jetzt kommt eine Abteilung zur Genehmigung von Mehrarbeitsstunden am Sonntag für den Halbjahresabschluss, muss da nicht zugleich bei der Gewerbeaufsicht ein Antrag gestellt werden?

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Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

01.07.2011 um 15:21 Uhr

Ja diese und der BR müssen zustimmen. Weiter ist das ArbZG hier zu beachten, was den Ausgleichstag betrifft. Halbjahresabschluss ist eigentlich KEINE Grund für Sonntagsarbeit, das kann man auch an den Werktagen machen.

Ohne Genehmigung der Gewerbeaufsicht ist hier die Sonntagsarbeit verboten, darauf sollte der BR achten und beo Missachtung durch den AG handeln, also die Behörde einschalten. Er sollte aber vor allem die Zustimmung zur Mehrarbeit verweigern.

H
Hassan

02.07.2011 um 19:14 Uhr

*Er sollte aber vor allem die Zustimmung zur Mehrarbeit verweigern.

Das kann selbstverständlich auch bei zustimmung des Betriebrates der Arbeitner selbst !!! Wenn es nicht anders durch BV oder AV geregelt ist .

Zu Mehrarbeit ist niemand generell gezwungen !!!

B
blackseven

02.07.2011 um 19:46 Uhr

@Hasan, "Zu Mehrarbeit ist niemand generell gezwungen !!!" Das wäre Zwangsarbeit. Aber das BAG hat mit Urteil vom 27.02.1981 (Az. 2 AZR 1162/78) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch ohne besondere Vereinbarung in besonderen Situationen zur Leistung von Überstunden verpflichtet sein kann.

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