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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR käuflich? BR-Vorsitzender sagte mir, das dieses Seminar zu teuer ist, er hat darüber mit der GL gesprochen - Ist dieses Seminar jetzt hinfällig?

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mucki
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben als BR einen Beschluß erfasst, das 4 BR-Mitglieder ein BR-Seminar besuchen. Wir würden jeweils zu zweit fahren, damit nicht alle 4 BR-Mitglieder in dem Betrieb fehlen. Unser BR-Vorsitzender sagte mir, das dieses Seminar zuteuer ist, er hat darüber mit der GL gesprochen, wie ist das mir dem Beschluß?? Ist dieses Seminar jetzt hinfällig??????????

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Community-Antworten (6)

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franky0369

06.02.2007 um 22:29 Uhr

Der Betriebsratvorsitztende kann das nicht alleine bestimmen. Wenn Ihr das in einer Betriebsratsitzung beschlossen habt, und der Beschluß abgestimmt wurde, kann nichtmals der Arbeitgeber was dagegen sagen. Er hat nur Mitspracherecht wegen des Termins. Die Kosten spielen da keine Rolle. Außerdem kommt Ihr Ihm schon entgegen.

FB
Frank B.

07.02.2007 um 09:58 Uhr

Ganz so falsch ist die Antwort von franky nicht.

Grundsätzlich hat sich der Betriebsratsvorsitzende an die Beschlüsse des Gremiums zu halten. Der Arbeitgeber kann ja innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegen. Sicherlich kann man sich über die zeitliche Lage verständigen, aber nicht darüber ob überhaupt das Seminar besucht wird. Kosten sind kein Grund ein Seminar abzulehnen.

Sollte es sich um ein Grundlagenseminar handeln, kann auch ein Betriebsratsvorsitzender dies nicht verbieten.

S
Saluk

07.02.2007 um 10:21 Uhr

Natürlich können Kosten ein Faktor sein, ein Seminar abzulehnen. Der AG muss dann aber Alternativvorschläge mit gleicher Thematik anbieten oder eben doch einwilligen.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert auch, Rücksicht auf solche Belange wie Bezahlbarkeit und Maßhaftigkeit zu nehmen.

Grüße, Saluk

S
Susi

07.02.2007 um 15:01 Uhr

Der Arbeitgeber geht zur Einigungsstelle wenn er etwas gegen den Zeitpunkt des Seminars hat, dass muß er aber bis spätestens 14 Tage nach der Beschlussfassung für das Seminar getan haben.Das Seminar muß für die Arbeit im BR erforderlich sein und der Arbeitgeber kann auch nicht verlangen das man sich das preisgünstigste suchen muß.Allerdings sollte es schon im näheren Umfeld liegen, also nicht etwa ein Spezialseminar in Italien sein.

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didius

07.02.2007 um 16:42 Uhr

Der AG kann im Falle einer Ablehnung aus betrieblichen Gründen die Einigungsstelle anrufen. Über die Notwendigkeit eines Seminars entscheidet ausschließlich das Arbeitsgericht. Er muss nicht innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen. Dies gilt einzig als Richtlinie, dass wenn bis 14 Tagen nach Mitteilung des Beschlusses vom Arbeitgeber kein Widerspruch vom AG kommt, der BR von dessen Einverständnis ausgehen kann und die entsprechenden Mitglieder sich anmelden können.

P
Petrus

07.02.2007 um 17:04 Uhr

Susi, was ist im Zeitalter der Billigflieger "nähere Umgebung"? Ich hatte auch schon mal das Vergnügen, meinem Chef vorzurechnen, dass es ihn nicht teurer kommt, wenn ich in einer Stunde per Billigflieger in den Norden düse, als wenn ich drei Stunden je Richtung per Bahn in einen "näher gelegenen" Seminarort fahre.

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