Kostenübernahme bei Beratung durch einen Arbeitsrechtler?
Zur Erstellung einer Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Arbeitsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möchte sich unser BR die Beratung eines Arbeitsrechtlers verschaffen. Der Arbeitgeber hat einen, der aber wohl nur in dessen Sinne handeln/beraten wird. Wie sehen unsere Rechte bzgl. der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber aus?
Community-Antworten (2)
13.03.2007 um 23:03 Uhr
wo seht Ihr denn bitte den kollektiven Bezug in dieser Angelegenheit. Die Arbeistvertragsgestalltung ist ja keine Sache die den BR etwas angeht...
14.03.2007 um 11:49 Uhr
Formulararbeitsverträge (oder auch Standardklauseln) unterliegen der Kontrolle durch den BR. Da kann es schon gerechtfertigt sein, einen Anwalt zu konsultieren.
Beschluss AG informieren
Verwandte Themen
Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung wird vom Arbeitgeber abgelehnt - wie weiter?
Was passiert wenn der BR einen Anwalt zu einer Beratung oder auch als externen Sachverständigen hinzuziehen will, eine Kostenübernahme beim Arbeitgeber fordert und der Arbeitgeber die Kostenübernahme
Eigenmächtiges Handeln des Betriebsratsvorsitzenden
Hallo Kollegen, ich habe gerade die TO zur unserer nächsten Sitzung erhalten und dort sind folgende TOP´s enthalten: 1.Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Passwortes durch den
Ist die Verweigerung der Teilnahme an Sitzungen wegen vermeintlicher Befangenheit eines BR- Mitglieds rechtens?
Hallo , bin seit April 2006 ordentliches BR - Mitglied . Nachdem mir der ehemalige BR- Vorsitzende ( jetzt im Vorruhestand und Berater der GF ) vor der Wahl zwei Mal "empfohlen" hat eine evtl Wahl nic
Externe Mitarbeiter Beratung - Employee Assistance Program
Vor einigen Monaten hat unsere Geschäftsleitung einen Vertrag mit einem Anbieter für Externe Mitarbeiter Beratung (=EMB) abgeschlossen. Die Hans-Böckler Stiftung hat dem Thema EMB im Mai 2010 einen
Freistellung; Frist und Beratungsgespräch von AG verschoben - was tun?
Bezüglich der Teilfreistellung nach §38 hätte ich eine Frage : Es muß ja eine Beratung mit dem AG erfolgen, danach ist ja Beschlussfassung über die Freistellung. Nach deren Bekanntgabe an die GL h