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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat wird seit Jahren nicht ernst genommen und eingeschüchtert

I
imebro
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

seit Jahren werde ich als BR seitens unseres Vorstandes nicht ernst genommen. Immer wieder habe ich z.B. darauf hingewiesen, dass mir ein Unterrichtungs- u. Beratungsrecht nach §92 BetrVG zusteht - immer ohne Erfolg. Auch jetzt wurde wieder eine Entscheidung getroffen, wodurch mehrere Mitarbeiter betroffen sind. Diese Entscheidung wurde mir erst bekanntgegeben, kurz bevor der Beschluss schon umgesetzt wurde.

Leider sind wir weniger als 21 Mitarbeiter und daher bin ich ein 1-köpfiger Betriebsrat. Daher bin ich immer unsicher, inwieweit ich intervenieren kann.

Heute Morgen habe ich (wieder mal) ein Schreiben an unsere Geschäftsleitung gegeben, wo ich den erneuten Nichteinbezug bemängele. Außerdem habe ich darum gebeten, die aktuelle Entscheidung zurückzustellen, bis ich die Möglichkeit hatte, mit dem Vorstand über die Planung für diese Maßnahme zu sprechen und auch meine eigenen Vorschläge einzubringen.

Da ich weiß, wie mit solchen Schreiben umgegangen wird (regelmäßig werde ich dann nach oben zitiert und "abgebügelt"), habe ich auch im Schreiben erwähnt, dass ich mir vorbehalte, einen Rechtsanwalt gem. § 80 Abs. 3 BetrVG zu Rate zu ziehen.

Habe ich richtig gehandelt und wer hat weitere Tipps für mich? Vor allem, wenn ich wieder hoch zitiert und runtergemacht werde... wie verhalte ich mich?

Danke und Gruss, imebro

3.55707

Community-Antworten (7)

M
Mundwerker

30.06.2011 um 16:11 Uhr

Erst mal Respekt für deinen Mut und dein Engagement! Und ja, natürlich hast du richtig gehandelt! Bestehe auf deine Mitbestimmungsrechte! Dafür bist du gewählt worden. Mach deinen Vorstand mal auf deine GESETZLICHEN VERPFLICHTUNGEN die aus dem BetrVG resultieren, aufmerksam. Vielleicht hast du zu sehr gezögert und gezaudert, wenn das schon jahrelang so geht, aber als 1-köpfiger Betriebsrat steht man natürlich auf verlorenem Posten. Ich gehöre glücklicherweise zu einem 3-köpfigen, alleine würde ich das nie machen wollen! Ich finde es furchtbar das jetzt sagen zu müssen, aber an einem Rechtsanwalt zur Unterstützung führt wohl leider kein Weg vorbei...

F
Forentroll

30.06.2011 um 16:29 Uhr

Wie sieht es mit einer Gewerkschaft aus?

I
imebro

30.06.2011 um 16:35 Uhr

Dankesehr zunächst!

Soweit bekannt muss ich die Geschäftsleitung um Genehmigung für die Unterstützung durch einen Anwalt bitten, aber diese darf das wohl nicht ablehnen (seltsame Regelung). Was nun, wenn man mich hinhält oder zunächst mal eine Genehmigung nicht erteilt?

Gibt es auch noch Tipps bezüglich meines Verhaltens, wenn ich wieder nach oben zitiert und "abgebügelt" (niedergemacht) werde? Hier bin ich manchmal auch noch unsicher, inwieweit ich mir das verbieten kann bzw. welche Maßnahmen ich ggf. unternehmen kann.

Danke und Gruss, imebro

I
imebro

30.06.2011 um 16:37 Uhr

In einer Gewerkschaft bin ich zurzeit nicht. Klingt vielleicht merkwürdig, aber das hat auch ganz einfach finanzielle Gründe. Als geschiedener, unterhaltzahlender Vater, muss man auf jeden Cent achten.

Ggf. würde ich aber dennoch darüber nachdenken, ob ich nicht eine gewisse Summe meines Gehaltes dafür einsetze, damit ich mich sicherer fühle.

Wie hoch sind denn mittlerweile die Kosten?

Danke und Gruss, imebro

N
neskia

30.06.2011 um 16:54 Uhr

Der §80 Abs 3 bezieht sich auf die Bestellung des Sachverständigen. Wenn, wie in deinem Fall dem AG untersagt werden soll eine Maßnahme durchzuführen, und du einen Anwalt einschalten willst betreffen die Kosten §40 (1). Und die hat der AG zu tragen. Bei der Beschlussformulierung ist dir der Anwalt normalerweise behilflich.

Gewerkschaftsbeitrag 1% vom mtl. Brutto

I
imebro

30.06.2011 um 17:03 Uhr

@ neskia:

Bedeutet das auch, dass ich NICHT die Zustimmung des AG benötige, wenn ich hier meine Rechte durchsetzen möchte?

Im § 40 ist das etwas mager beschrieben. Nur in einer Randnummer finde ich den Hinweis "Soweit der BR bzw. das BR-Mitglied Aufwendungen und Kosten seiner Tätigkeit für erforderlich halten darf, benötigt er nicht die Zustimmung des AG".

Worauf könnte ich mich ansonsten berufen?

Gruss imebro

M
Mundwerker

01.07.2011 um 10:02 Uhr

Noch eine Anmerkung zu den Kosten einer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Die meisten Gewerkschaften verlangen 1% vom Brutto, wie hoch dieses Brutto ist, muß das Mitglied jedoch meistens nicht schriftlich belegen, sondern nur selbst erklären...

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