Erstellt am 30.06.2011 um 14:11 Uhr von Mundwerker
Erst mal Respekt für deinen Mut und dein Engagement!
Und ja, natürlich hast du richtig gehandelt! Bestehe auf deine Mitbestimmungsrechte! Dafür bist du gewählt worden. Mach deinen Vorstand mal auf deine GESETZLICHEN VERPFLICHTUNGEN die aus dem BetrVG resultieren, aufmerksam.
Vielleicht hast du zu sehr gezögert und gezaudert, wenn das schon jahrelang so geht, aber als 1-köpfiger Betriebsrat steht man natürlich auf verlorenem Posten.
Ich gehöre glücklicherweise zu einem 3-köpfigen, alleine würde ich das nie machen wollen!
Ich finde es furchtbar das jetzt sagen zu müssen, aber an einem Rechtsanwalt zur Unterstützung führt wohl leider kein Weg vorbei...
Erstellt am 30.06.2011 um 14:29 Uhr von Forentroll
Wie sieht es mit einer Gewerkschaft aus?
Erstellt am 30.06.2011 um 14:35 Uhr von imebro
Dankesehr zunächst!
Soweit bekannt muss ich die Geschäftsleitung um Genehmigung für die Unterstützung durch einen Anwalt bitten, aber diese darf das wohl nicht ablehnen (seltsame Regelung).
Was nun, wenn man mich hinhält oder zunächst mal eine Genehmigung nicht erteilt?
Gibt es auch noch Tipps bezüglich meines Verhaltens, wenn ich wieder nach oben zitiert und "abgebügelt" (niedergemacht) werde? Hier bin ich manchmal auch noch unsicher, inwieweit ich mir das verbieten kann bzw. welche Maßnahmen ich ggf. unternehmen kann.
Danke und Gruss,
imebro
Erstellt am 30.06.2011 um 14:37 Uhr von imebro
In einer Gewerkschaft bin ich zurzeit nicht.
Klingt vielleicht merkwürdig, aber das hat auch ganz einfach finanzielle Gründe. Als geschiedener, unterhaltzahlender Vater, muss man auf jeden Cent achten.
Ggf. würde ich aber dennoch darüber nachdenken, ob ich nicht eine gewisse Summe meines Gehaltes dafür einsetze, damit ich mich sicherer fühle.
Wie hoch sind denn mittlerweile die Kosten?
Danke und Gruss,
imebro
Erstellt am 30.06.2011 um 14:54 Uhr von neskia
Der §80 Abs 3 bezieht sich auf die Bestellung des Sachverständigen. Wenn, wie in deinem Fall dem AG untersagt werden soll eine Maßnahme durchzuführen, und du einen Anwalt einschalten willst betreffen die Kosten §40 (1). Und die hat der AG zu tragen. Bei der Beschlussformulierung ist dir der Anwalt normalerweise behilflich.
Gewerkschaftsbeitrag 1% vom mtl. Brutto
Erstellt am 30.06.2011 um 15:03 Uhr von imebro
@ neskia:
Bedeutet das auch, dass ich NICHT die Zustimmung des AG benötige, wenn ich hier meine Rechte durchsetzen möchte?
Im § 40 ist das etwas mager beschrieben. Nur in einer Randnummer finde ich den Hinweis "Soweit der BR bzw. das BR-Mitglied Aufwendungen und Kosten seiner Tätigkeit für erforderlich halten darf, benötigt er nicht die Zustimmung des AG".
Worauf könnte ich mich ansonsten berufen?
Gruss
imebro
Erstellt am 01.07.2011 um 08:02 Uhr von Mundwerker
Noch eine Anmerkung zu den Kosten einer Gewerkschaftsmitgliedschaft:
Die meisten Gewerkschaften verlangen 1% vom Brutto, wie hoch dieses Brutto ist, muß das Mitglied jedoch meistens nicht schriftlich belegen, sondern nur selbst erklären...