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2 kurze Fragen

M
Megaloman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

2 kurze Fragen ... Ab welche Uhr beginnt gesetzlich die Nachtschicht(und die demendsprechende Zuschläge)?! Einer sagt ab 22:00 Uhr eine andere sagt ab 20:00 Uhr ...

Stimmt dass, wenn ich während mein Urlaub die ganze Zeit Krank bin, dann habe ich die Möglichkeit mich krank zuschreiben statt weiter Urlaub zumachen, wenn mit dem Personalabteilung abgesprochen?! Persönlich glaube ich nicht ...

Danke für die Unterstützung !

1.33106

Community-Antworten (6)

B
Bergziege

30.06.2011 um 12:04 Uhr

Hallo Megaloman,

zu Frage 1 schau in das Arbeitszeitgesetz unter §2 (Begriff Nachtarbeit) nach oder im Tarifvertrag, falls ihr einem unterliegt. Zuschläge müssen vereinbart werden (Tarifvertrag?)

zu Frage 2 schau im Bundesurlaubsgesetz unter §9 nach.

B
blackseven

30.06.2011 um 12:08 Uhr

Megaloman, zu1) sowohl als auch. Manche Tarifverträge sehen den Beginn der Nachtschicht ab 20 Uhr vor.

zu2) siehe: http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krank_im_urlaub/

Z
zuiop

01.07.2011 um 00:10 Uhr

Zu 2 eine ganz einfache Antwort: Wer krankgeschrieben ist macht keinen Urlaub. Da muß man nix mit niemand absprechen, das ist einfach so.

K
keiner

01.07.2011 um 00:30 Uhr

zuiop das ist nicht richtig! Man sollte schon die AU abgeben.

Z
zuiop

01.07.2011 um 23:32 Uhr

Natürlich ist das richtig, abgeben/einsenden ist keine Absprache, sondern eine Information.

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