Erstellt am 30.06.2011 um 10:04 Uhr von Bergziege
Hallo Megaloman,
zu Frage 1 schau in das Arbeitszeitgesetz unter §2 (Begriff Nachtarbeit) nach oder im Tarifvertrag, falls ihr einem unterliegt.
Zuschläge müssen vereinbart werden (Tarifvertrag?)
zu Frage 2 schau im Bundesurlaubsgesetz unter §9 nach.
Erstellt am 30.06.2011 um 10:08 Uhr von blackseven
Megaloman,
zu1) sowohl als auch. Manche Tarifverträge sehen den Beginn der Nachtschicht ab 20 Uhr vor.
zu2) siehe:
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krank_im_urlaub/
Erstellt am 30.06.2011 um 12:49 Uhr von Kurzarbeiter
zu 1.
http://www.helpster.de/nachtschichtzuschlaege-so-berechnet-man-sie-richtig_32068
und BAG
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bag-02-09-05-9-azr-202-01.htm
und
http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/onlineupdates/105/546.html
Erstellt am 30.06.2011 um 22:10 Uhr von zuiop
Zu 2 eine ganz einfache Antwort: Wer krankgeschrieben ist macht keinen Urlaub. Da muß man nix mit niemand absprechen, das ist einfach so.
Erstellt am 30.06.2011 um 22:30 Uhr von keiner
zuiop
das ist nicht richtig! Man sollte schon die AU abgeben.
Erstellt am 01.07.2011 um 21:32 Uhr von zuiop
Natürlich ist das richtig, abgeben/einsenden ist keine Absprache, sondern eine Information.