Erstellt am 15.04.2008 um 08:21 Uhr von Werner
1Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein An-lernen von bis zu einer Woche erworben wird.
Ergibt im ERA-NRW =6 Punkte
Zu finden in NRW; ERA Anlage 1a
Erstellt am 15.04.2008 um 09:12 Uhr von Werner
Hab da das ERA-BW gefunden.
Da heist es in Anlage1:
1.1.1 Arbeitsunterweisung besteht in der Vermittlung von Informationen über einfache
Verrichtungen, d.h. Tätigkeiten oder Vorgänge zur Erledigung von einfachen
Arbeiten. Sie kann ohne oder mit methodischer Vermittlung erfolgen. Diese
Verrichtungen können ohne vorherige Arbeitskenntnisse nach entsprechender
Übung ausgeführt werden. Übung ist die Wiederholung von Verrichtungen.
Erstellt am 15.04.2008 um 09:57 Uhr von ERAlinchen
Danke Werner für deine Mühe
Aber klarer ist es noch nicht.
Stufe A1 (BW) ist so ne echt popelige Arbeit (Teil einlegen, Teil rausnehmen) Das kann ein Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse nach einmaliger Arbeitsunterweisung und kurzer Übung.
Stufe A2 (BW) ist schon bisschen mehr. Beispiel: Instandhaltungshelfer, der an 15 verschiedenen Maschinen Kühlmittel überwacht, wechselt und aufbereitet. Da reicht m.E. eine einmalige Arbeitsunterweisung eben nicht aus.
AG meint, dass diese Arbeit ein Ferienjobber nach 2 Tagen kann.
Kann ja sein, aber ist jetzt 2 Tage eine kurze Übung oder eine längere Übung?
Erstellt am 15.04.2008 um 10:28 Uhr von DocPille
Meiner Meinung nach eine kurze Übung.
schaust u mal hier rein:http://www.uag2006.de/era.htm
Erstellt am 15.04.2008 um 10:43 Uhr von Petrus
NWNB:
A1 = einmalige Unterweisung und kurzes Üben
A2 = Unterweisung und längeres Üben
A3 = Unterweisung und Übung über mehrere Wochen
...
Da würde ich bei A1 auch behaupten: max. ein Tag
Aber es gibt bei der IGM NWNB auch noch die Tarifbeispiele zum download. Ab Seite 187 kommen die Maschinenbediener. Gibts in anderen Bezirken bestimmt auch