ERA - Wer kann genau definieren was A1 (kurze Übung) im Klartext bedeutet?
Wer kann genau definieren was A1 (kurze Übung) im Klartext bedeutet. Wir sagen "Einmal erklären, dann fertig" AG sagt: "kurze Übung = mehrere Tage üben"
Community-Antworten (5)
15.04.2008 um 10:21 Uhr
1Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein An-lernen von bis zu einer Woche erworben wird. Ergibt im ERA-NRW =6 Punkte Zu finden in NRW; ERA Anlage 1a
15.04.2008 um 11:12 Uhr
Hab da das ERA-BW gefunden. Da heist es in Anlage1: 1.1.1 Arbeitsunterweisung besteht in der Vermittlung von Informationen über einfache Verrichtungen, d.h. Tätigkeiten oder Vorgänge zur Erledigung von einfachen Arbeiten. Sie kann ohne oder mit methodischer Vermittlung erfolgen. Diese Verrichtungen können ohne vorherige Arbeitskenntnisse nach entsprechender Übung ausgeführt werden. Übung ist die Wiederholung von Verrichtungen.
15.04.2008 um 11:57 Uhr
Danke Werner für deine Mühe Aber klarer ist es noch nicht. Stufe A1 (BW) ist so ne echt popelige Arbeit (Teil einlegen, Teil rausnehmen) Das kann ein Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse nach einmaliger Arbeitsunterweisung und kurzer Übung. Stufe A2 (BW) ist schon bisschen mehr. Beispiel: Instandhaltungshelfer, der an 15 verschiedenen Maschinen Kühlmittel überwacht, wechselt und aufbereitet. Da reicht m.E. eine einmalige Arbeitsunterweisung eben nicht aus. AG meint, dass diese Arbeit ein Ferienjobber nach 2 Tagen kann. Kann ja sein, aber ist jetzt 2 Tage eine kurze Übung oder eine längere Übung?
15.04.2008 um 12:28 Uhr
Meiner Meinung nach eine kurze Übung.
schaust u mal hier rein:http://www.uag2006.de/era.htm
15.04.2008 um 12:43 Uhr
NWNB: A1 = einmalige Unterweisung und kurzes Üben A2 = Unterweisung und längeres Üben A3 = Unterweisung und Übung über mehrere Wochen ...
Da würde ich bei A1 auch behaupten: max. ein Tag
Aber es gibt bei der IGM NWNB auch noch die Tarifbeispiele zum download. Ab Seite 187 kommen die Maschinenbediener. Gibts in anderen Bezirken bestimmt auch
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