Muss der AG ein ein Attest zur "Maskenbefreiung" akzeptieren?
Hallo, eine kurze Schilderung der Situation... ich arbeite seit 30 Jahren bei einem Versorgungsbetrieb der öffentlichen Hand auf einem Leitstand im Schichtbetrieb. Wir haben während der Arbeitszeit keinen sonderlich großen Kunden-/Mitarbeiterkontakt. (höchstens 6 Personen die mir während der Arbeitszeit begegnen können) Zur Zeit befinde ich mich noch aufgrund einer Erkrankung im Krankengeld, werde aber in Kürze wieder anfangen zu arbeiten. Da ich aufgrund einer anderen Vorerkrankung ein ärztliches Attest zur Schutzmaskenbefreiung habe stellt sich mir die Frage was mich erwarten könnte, wenn ich trotz der ausgesprochenen Maskenpflicht des AG ohne Schutzmaske zur Arbeit erscheine. Muss der AG dann besondere Maßnahmen für mich treffen oder spricht nichts dagegen wenn ich meinen Job ganz normal wie vorher auch ausübe? Könnte ich dadurch Nachteile erleiden (eventuell eine Versetzung oder das ich eine komplett andere Tätigkeiten ausüben soll, die ich eventuell gar nicht möchte oder nicht richtig kann aber trotzdem hinnehmen müsste, etc.) Fragen über Fragen... Mache mir Sorgen... (zur Info: habe ein GdB von 50, nützt das was?)
Community-Antworten (14)
22.05.2020 um 12:01 Uhr
Kann alles passieren. Der AG muss dich ja leidensgerecht einsetzen, wenn er dazu die Möglichkeit hat. Da spielt "ich habe dazu aber keine Lust" keine Rolle.
Habt ihr einen Betriebsrat? Den solltest du mal ansprechen. Oder den Schwerbehindertenvertreter.
22.05.2020 um 12:11 Uhr
Ja, haben wir. "Keine Lust" war natürlich nicht so gemeint ;-) Aber soweit ich weiß, wäre ich dann der einzige in dem Betrieb der keine Maske trägt. Tja so kann man auch Stigmata setzen. Ich sage nur COPD.
22.05.2020 um 12:26 Uhr
Entscheidend in der Argumentation ist dabei die nötige Wahrung der Abstände. Wenn dir bei der Arbeit niemand näher als zwei Meter kommt, du getrennt von den anderen die Umkleidebereiche benutzt und auch versetzt zu den anderen den Betrieb betrittst und verlässt, dann kannst du argumentieren, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzes eingehalten sind und es kein Problem darstellt wenn du ohne Mund-Nase-Bedeckung arbeitest. Im Extremfall kann es allerdings auch bedeuten, dass du nicht einsetzbar bist wenn du keine Maske tragen kannst.
22.05.2020 um 13:02 Uhr
Und was würde es dann beschäftlich und finanziell genau bedeuten wenn ich nicht einsetzbar wäre? Könnte man mich dann einfach unbezahlt freistellen?
22.05.2020 um 13:15 Uhr
Dann müsste der Arzt dich weiterhin AU schreiben. Es ist ja gesundheitlich Bedingt, dass Du dann nicht arbeiten kannst.
22.05.2020 um 13:59 Uhr
Der Arzt kann dich weiterhin AU schreiben. Muss er aber nicht, da du ja gewillt bist ohne Maske zu arbeiten (Attest kannst du vorlegen). Solltest du jetzt deine Arbeit anbieten und der AG sagt Nein, wegen der fehlenden Maske, dann ist der AG in Annahmeverzug. So würde ich das sehen. Schalte deine Schwerbehindertenvertreter ein (Kann übrigens dein Problem, COPD nachvollziehen. Habe das zwar nicht, aber eine Sarkoidose die mir auch beim Masken tragen Problem macht).
22.05.2020 um 13:59 Uhr
Ich bin ja nicht bezüglich der COPD-Erkrankung im Krankengeld sondern wegen einer othopädischen OP die durchgeführt wurde. Körperlich bin ich ja soweit genesen, das ich voraussichtlich in kürze wieder arbeiten kann und auch möchte. Es sieht natürlich nicht toll aus, wenn ich nach 12 Wochen Krankheit von einem anderen Arzt erneut arbeitsunfähig geschrieben werde (wäre ja dann eine Erstverordnung) Ich möchte ja arbeiten gehen, aber mit Maske ist es unmöglich für mich und ob der AG alle Maßnahmen erfüllen kann und will die oben beschrieben wurden, ist fraglich. Zumal die Krankenkasse, die ja momentan "Geldgeber" ist, mir untersagt hat in den Urlaub zu fahren so lange ich Leistungen von den beziehe. Die Sommerferien stehen an und vor meinem Urlaub, wie auch in Zukunft möchte ich halt gerne in meinem alten Beruf arbeiten.
22.05.2020 um 14:43 Uhr
"Der Arzt kann dich weiterhin AU schreiben."
Nein, kann er nicht. Der Patient ist ja gesund.
Es wäre etwas grundsätzliches zu klären ... nämlich, ob dieses Attest den TE davon befreit, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das wage ich ganz ehrlich zu bezweifeln.
22.05.2020 um 15:14 Uhr
Das Attest beeinhaltet das "Tragen einer Mund - Nase -Bedeckung" Name und Stempel vom Arzt, Name und Geburtsdatum des Patienten; den Text das es aus medizinischen Gründen unzumutbar ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der SARS-CoV-2 Verordnung des Landes Berlin zu tragen. Datum und Unterschrift des Arztes
So stehts geschrieben...
22.05.2020 um 15:27 Uhr
Servus, was mich auch interessieren würde - Gemäß der Annahme das der TE seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen, wäre er dann im Sinne einer abgeschlossenen BU-Versicherung dann "berufsunfähig"???
22.05.2020 um 15:42 Uhr
@Omamimi: Nein, das ist er nicht, solange er andere, auch Arbeitsfremde Arbeiten noch verrichten kann. Mittlerweile stellen hier die Rentenversicherungsträger und die Arbeitsagenturen hohe Hürden an. Bsp.: Wenn ein Mitarbeiter vom einem Montageband nicht mehr als zwei Stunden stehen kann, aber noch fähig ist Material aufzufüllen oder am Empfang sitzen oder Eingaben am PC machen könnte, dann ist er nicht berufsunfähig. Er hätte (vielleicht) Anspruch auf eine Teil-Erwerbsminderungsrente, er ist aber nicht berufsunfähig. Klären muss man dies aber immer mit Arzt und Rentenversicherungsträger. Eventuell weiteren Stellen.
22.05.2020 um 17:23 Uhr
Naheliegend scheint ein Gesichtsvisier zu sein. Darunter kann man jedenfalls frei atmen.
23.05.2020 um 02:24 Uhr
@Leitstandfahrer
Darf ich fragen, wer dieses Attest ausgestellt hat? Der Hausarzt, oder ein Lungenfacharzt (oder HNO oder ähnliches?)
"Naheliegend scheint ein Gesichtsvisier zu sein. Darunter kann man jedenfalls frei atmen."
Völlig richtig!
25.05.2020 um 17:37 Uhr
Ein ärztliches Attest hat grundsätzlich einen sehr hohen Beweiswert, unabhängig davon, welche Fachrichtung der ausstellende Arzt hat. Allenfalls wenn dieses Attest von einem Gynäkolgen, Urologen oder Proktologen ausgestellt wäre, könnte dessen vermutlich fehlende Expertise Zweifel an dem Beweiswert dieses Attestes wecken. Allerdings müsste einem derart fachfernen Arzt auch klar sein dass er durch die Ausfertigung eines solchen Attestes seine weitere berufliche Existenz gefährdet. Angezweifelt wird der Beweiswert eines Attestes üblicherweise vom Arbeitgeber. Als Betriebsratsmitglied würde ich das tunlichst unterlassen.
Zitat (UdoWoe): "Wenn ein Mitarbeiter vom einem Montageband nicht mehr als zwei Stunden stehen kann, aber noch fähig ist Material aufzufüllen oder am Empfang sitzen oder Eingaben am PC machen könnte, dann ist er nicht berufsunfähig."
UdoWoe, Dir ist ganz offensichtlich der Begriff der Berufsunfähigkeit völlig unbekannt! Wenn der Kfz-Mechatroniker nicht mehr seinem Beruf am Band nachgehen kann, sondern nur noch am Empfang sitzen kann, dann ist er offensichtlich berufsunfähig!
Die ganze Geschichte schreit doch förmlich nach einem offenen Gespräch mit dem Arbeitgeber, am besten innerhalb eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Der Arbeitnehmer ist hier doch wohl bereits seit mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, hat also Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Diese sollte am besten auch vor Wiederaufnahme der Arbeit erfolgen. Dort können die Anforderungen an den Arbeitsplatz besprochen werden und gemeinsam (ggf. mit dem behandelnden Arzt) Lösungen gefunden werden. Ob dann eine Arbeit ohne Mund-/Nasenbedeckung am alten Arbeitsplatz möglich ist, oder ein anderer Arbeitsplatz diese Anforderung erfüllen kann, das lässt sich vor Ort sicherlich besser klären als hier im Forum. Eventuell finanziert auch das Integrationsamt eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Wenn Du Dich allerdings durch das Nichttragen einer Maske stgmatisiert fühlst, wird das niemand ändern können.
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