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Vertragsverlängerung ohne Anhörung des BR

Q
Quincunx
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.

Ich hatte diese Fragestellung schon vor kurzem eingestellt, aber leider nur eine Antwort bekommen, die mir nicht wirklich weiter geholfen hat. Hier noch einmal mein Problem: Wir haben eine Kollegin, die einen befristeten Arbeitsvertrag hat (Endet im September). Der Arbeitsvertrag dieser Kollegin wurde vorletzte Woche von der Geschäftsführung um ein weiteres Jahr verlängert. Dies geschah, ohne den Betriebsrat anzuhören oder zu informieren. Wir als BR würden einer Verlängerung nur für ein halbes Jahr zustimmen (wg. Schlechtleistung, verhaltensbedingter Problematik). Ist der jetzt verlängerte Vertrag rechtskräftig, oder müssen wir als BR gehört werden und zustimmen? Vielen Dank im Voraus für die Antworten. Quincunx

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Community-Antworten (3)

P
paula

29.06.2011 um 18:28 Uhr

die Gültigkeit des Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der BR nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgangen beteiligt wurde.

Seine Rechte aus § 99 BetrVG kann der BR einfordern und gerichtlich geltend machen.

btw: Die Gründe dir ihr nennt sind aber mehr als seltsam. Dem BR obliegt es grundsätzlich nicht die Leistung zu beurteilen. was sind es denn für verhaltensbedingte Gründe? Ist der Betriebsfrieden bedroht?

K
Kurzarbeiter

29.06.2011 um 23:58 Uhr

Quincunx Der AG darf sogar vollkommen ungeeignete AN einstellen. Auch AN die nur Schlechtleitungen erbringen. Dafür ist er der Chef. Das kann auch hin und wieder von Vorteil sein.

K
keiner

30.06.2011 um 00:38 Uhr

Und man sollte nie vergessen, dass sich die guten über die schlechten definieren.

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