Erstellt am 29.06.2011 um 13:30 Uhr von MonaLisa
@Alina,
wer zwingt dich ans Telefon zu gehen........
Erstellt am 29.06.2011 um 13:33 Uhr von Alina
Vielen Dank für die qualifizierte Antwort:-) Nein, im Ernst schon klar dass man nicht rangehen muss, allerdings sieht ja nicht jeder im Display wer gerade anruft, ausserdem wollte ich auch wissen ob man als BR nicht mit dem Chef mal darüber reden könnte?????Gibt es irgendwelche § auf die man sich beziehen könnte?
Erstellt am 29.06.2011 um 14:33 Uhr von DrHouse
Alina,
natürlich könnt Ihr mit dem Chef darüber reden. Ich würde es tun. Vielleicht kommt diese Anordnung von ihm oder der AL tut das im Alleingang.
Es gibt nicht für alles einen entsprechenden §. Aber vielleicht gibt es ihn doch und einer kann ihn hier nennen?
MfG Dr.House
Erstellt am 29.06.2011 um 20:07 Uhr von charlot
Sofern die Koll. durch Anrufe nicht in der Gesundung gehindert werden, kann man Anrufe nicht verbieten.
Man kann dann ja auch einfach wieder auflegen.
Erstellt am 29.06.2011 um 20:41 Uhr von nicoline
Alina,
wie schon erwähnt, es gibt kein Gesetz und keinen § der Teamleitungen verbieten würde, wen, wann und aus welchem Grund auch immer anzurufen.
Unterbinden kann man das eventuell, wenn man als Betroffener freundlich aber sehr bestimmt darauf hinweist, dass man weder bei Krankheit, noch in der Freizeit, noch im Urlaub verpflichtet ist, Gespräche mit dienstlichem Inhalt zu führen und diese Anrufe in Zukunft nicht mehr annehmen, bzw. sofort auflegen wird. Ich verwette meinen rechten Fuss, dass keiner, der betroffen ist das tut und deswegen wird das immer so weitergehen. Für seine Rechte selber einzutreten scheint manchmal schier unmöglich zu sein.
Erstellt am 29.06.2011 um 21:33 Uhr von keiner
Für seine Rechte selber einzutreten scheint manchmal schier unmöglich zu sein.
Können nicht alle so taf sein, darum gibt es wohl auch in vielen Bereichen die unterschiedlichsten schutzmachanismen und einrichtungen.
Erstellt am 29.06.2011 um 21:39 Uhr von nicoline
Oh, vielen Dank, da hab ich überhaupt nicht dran gedacht. Gut, dass Du das noch mal erwähnt hast.
Erstellt am 29.06.2011 um 21:45 Uhr von keiner
Oh, gerne:-)
Was ist nur aus lotte geworden? Mit ihr war es auch immer sehr anregend.
Erstellt am 29.06.2011 um 21:56 Uhr von Kurzarbeiter
...Für seine Rechte selber einzutreten scheint manchmal schier unmöglich zu sein.....
Das ist jetzt eine sehr hilfreiche Antwort. Oder soll es bedeutet, dass Du gerne ihr Telefon bei Krankhiet bedienen möchtest??
Denn sonst bringt den Fragesteller diese Antwort kein Stück weiter.
Erstellt am 29.06.2011 um 22:41 Uhr von keiner
Für seine Rechte selber einzutreten scheint manchmal schier unmöglich zu sein.
Antwort 9 Erstellt am 29.06.2011 um 20:41 Uhr von nicoline
Das solltest du mit nico klären.
Erstellt am 30.06.2011 um 09:04 Uhr von nicoline
Kurzarbeiter,
*Denn sonst bringt den Fragesteller diese Antwort kein Stück weiter.*
wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Erstellt am 30.06.2011 um 12:28 Uhr von nicoline
@Alina,
*dass ich als BR schon mit dem entsprechenden TL mal reden kann, dass sowas nicht gerne gesehen wird;*
natürlich kannst Du das, reden ist immer zunächst das Beste. Wenn aber der "Anruf in der Krankheit" gerade kurz her ist, wird der TL auch ohne Namensnennung wissen, wer sich beim BR "beschwert" hat, selbst, wenn es sich um mehrere MA handelt, die in der Vergangenheit davon betroffen waren. Leugnen die dann, mit dem BR geredet zu haben?
Erstellt am 30.06.2011 um 12:32 Uhr von Alina
@nic
das weiß ich natürlich nicht....
Erstellt am 30.06.2011 um 12:44 Uhr von Mundwerker
Ähm, irgendwie kommt aus dem Ausgangsbeitrag gar nicht heraus, was denn der Zweck des Anrufes sein soll.
Soll der Angerufene trotz Krankschreibung im Betrieb erscheinen?
Sich schnellstmöglich wieder gesundschreiben lassen?
Oder will man nur herausfinden, ob die Krankheit vielleicht länger andauert, als in der Erstbescheinigung angegeben?
Oder geht es nur darum betriebliche Informationen, die für die Vertretung des Erkrankten wichtig wären, zu erhalten?