Nun stellt sich die Frage, ob die Fahrzeit die der Betriebsratsvorsitzende zwischen den Standorten zurücklegt als Arbeitszeit zählt oder ob diese als Arbeitsunterbrechung zu verstehen sind, so dass er eigentlich die Fahrzeiten nacharbeiten müsste.
Diese Diskussion ist jetzt von Seiten des Arbeitgebers aufgekommen und ich möchte von Euch wissen, ob ihr Erfahrungen damit habt und uns weiterhelfen könnt.
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht