Folgende Konstellation:
Ein neu gewähltes Betriebsratsmitglied ist zur konstituierenden Sitzung krankheitsbedingt nicht anwesend und möchte sich aber als Kandidat für die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden aufstellen lassen.
Wie kann er dies bewerkstelligen?
Teilt er dies dem Wahlvorstand, der ja die konstituierende Sitzung bis zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden leitet, in schriftlicher Form mit?
Nimmt dieser dann den Vorschlag für die Kandidatur zum Vorsitzenden, mit auf die Liste der sich zur Wahl stellenden Betriebsratsmitglieder auf?
Und was passiert, wenn dieser nicht anwesende Kandidat zum Vorsitzenden gewählt wird?
Der (in diesem Fall nicht anwesende) Vorsitzende sollte dann die konstituierende Sitzung doch weiterführen?
Praktischerweise gibt es ja auch noch keinen stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden, welcher bei Abwesendheit des Vorsitzenden unter anderem die Betriebsratssitzung leitet.
Dieser wird aber erst, unter der Leitung des neu gewählten Betriebsratsvorsitzenden, in der konstituierenden Sitzung gewählt.
Der Vorsitzende ist aber, wie gesagt, nicht anwesend.
Wirklich hoch dramatisch! Oder?