Nach der Betriebsratswahl: großes Drama; die Wahl des Vorsitzenden?
Folgende Konstellation: Ein neu gewähltes Betriebsratsmitglied ist zur konstituierenden Sitzung krankheitsbedingt nicht anwesend und möchte sich aber als Kandidat für die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden aufstellen lassen. Wie kann er dies bewerkstelligen? Teilt er dies dem Wahlvorstand, der ja die konstituierende Sitzung bis zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden leitet, in schriftlicher Form mit? Nimmt dieser dann den Vorschlag für die Kandidatur zum Vorsitzenden, mit auf die Liste der sich zur Wahl stellenden Betriebsratsmitglieder auf? Und was passiert, wenn dieser nicht anwesende Kandidat zum Vorsitzenden gewählt wird? Der (in diesem Fall nicht anwesende) Vorsitzende sollte dann die konstituierende Sitzung doch weiterführen? Praktischerweise gibt es ja auch noch keinen stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden, welcher bei Abwesendheit des Vorsitzenden unter anderem die Betriebsratssitzung leitet. Dieser wird aber erst, unter der Leitung des neu gewählten Betriebsratsvorsitzenden, in der konstituierenden Sitzung gewählt. Der Vorsitzende ist aber, wie gesagt, nicht anwesend. Wirklich hoch dramatisch! Oder?
Community-Antworten (6)
28.03.2006 um 01:59 Uhr
Yepp,
fast so dramatisch wie die Vorentscheidungen zum Grand Prix d'Eurovision.
Viel sinnvoller wäre es, diesen Wunsch mit den anderen BRM zu besprechen (die sollen Dich ja schliesslich auch wählen).
Falls Du zum BRV gewählt wirst, dann wird der Wahlleiter auch noch die Wahl der Stellv. vornehmen müssen.
Wo war doch noch einmal das Problem?
28.03.2006 um 09:18 Uhr
Ich meine dies geht nicht. Denn zur Sitzung ( auch zur konst.Sitzung. ) ist dann das naechste Ersatzmitglied zu laden ( § 26 BetrVG ).
28.03.2006 um 11:24 Uhr
guten morgen, Ramses II, und was nun? Pit sieht das schon richtig. Klär uns bitte auf! Mona-Lisa
28.03.2006 um 11:30 Uhr
Pit,
bist Du im falschen Thread gelandet?
28.03.2006 um 11:56 Uhr
Hallo Wahlhelfer 2006,
man sollte versuchen die konstituierende Sitzung so zu legen, dass alle gewählten BR daran teilnehmen können. Nicht jede Krankheit schließt eine Teilnahme an BR Sitzung aus.
Wenn nicht kann der verhinderte BR seinen Wunsch äußern und sich zur Wahl stellen. Das ERsatzmitglied wird bei Verhinderung zur Beschlußfähigkeit benötigt nicht um Ämter anzunehmen. Sollte das verhinderte Mitglied als BRV mit Stimmenmehrheit gewählt werden, wird der Wahlleiter sowieso um jedliche Wahlbeeinflussung zu vermeiden auch noch den Stellvertretenden BRV wählen. Dieser übernimmt dann die weitere Leitung der Sitzung.
MfG Angi1
03.04.2006 um 23:55 Uhr
Danke an alle die gepostet haben.
Genau wie Angi1 es anrät wird es gemacht.
Ich werde die konstituierende Sitzung im Notfall bis zur Wahl des stellvertretenden BRV durchziehen und dann das Zepter übergeben.
Dann werde ich den Raum verlassen, ohne nicht vorher den ganzen Kram von Wahlunterlagen auf den Tisch zu knallen.
Und anschließend, man kann es jetzt noch nicht genau sagen, betrete ich den Raum ja vielleicht auch wieder...
mfg Wahlhelfer 2006
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