BRM mit sachgrundlosem befristeten Vertrag
hab da auch mal eine Frage. Ein BRM hat einen begfristeten Vertrag der jetzt ausläuft. Damit endet auch das Amt im Betriebsrat, soweit so gut. Nun ist das BRM zum Anwalt weil mit dem Vertrag was nicht stimmt, vermutlich hätte es eine Festeinstellung geben müssen.
Was passiert nun, wenn nach dem Tag des ausscheidens festgestellt wird (vom Gericht), er/sie muss weiter beschäftigt werden und muss eine Festeinstellung bekommen. Ist er/sie dann noch BRM oder hat leider Pech gehabt und kann sich dann erst wieder bei den Neuwahlen aufstellen lassen??
Wer weis da eine Antwort Vielen Dank
Community-Antworten (6)
27.06.2011 um 15:16 Uhr
Das Urteil welches hier angesprochen wird ist noch KEIN höchstrichterliches. Daher kann es sein, dass das BAG oder EuGH noch anders entscheiden.
Der Entfristungsanspruch des befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds, Inhalt und Umfang des Anspruchs. (ArbG München v. 08.10.2010, 24 Ca 861/10, nicht rechtskräftig)
Wenn das ArbG den Vertrag entfristet geht es einfach weiter. Wenn aber das Beschäftigungsverhältnis endet endet auch das Mandat auch wenn am nächsten Tag ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt. Es reicht hier für das Ende des Mandates die "juristiche Sekunde" der Beendigung.
Also Beispielsweise. AN hat unbefristeten Arbeitsvertrag der mit dem 65 Lebensjahr wegen Rente (oder ggf. auch später wegen Rente) endet und dann auf 400-Euro weiter arbeitet. Auch dann ist das Mandat zu Ende wegen der juristiche Sekunde.
27.06.2011 um 15:16 Uhr
soll also heissen, alle mit befristeten Verträgen rein in den BR und sie bekommen einen unbefristeten?? Das kanns doch wohl auch nicht sein oder?? Oder lese/verstehe ich das falsch??
@wahlvst soweit ist das schon klar, es geht aber darum, wenn festgestellt wird nachdem bereits die Befristung geendet hat, denn die Gerichte entscheiden ja nun auch nicht gleich von heute auf morgen, es muss eine Festeinstellung daraus entstehen fängt der oder diejenige ja nicht neu an, arbeitet also weiter, ob dann noch BRM oder nicht, hat ja mit der sogenannten "juristischen Sekunde" nichts zu tun. Darum geht es.
27.06.2011 um 15:27 Uhr
BRVLH
.....soll also heissen, alle mit befristeten Verträgen rein in den BR und sie bekommen einen unbefristeten?? Das kanns doch wohl auch nicht sein oder?? Oder lese/verstehe ich das falsch??
Könnte man so auslegen. Doch Gerichte könnte dann ggf. auch Missbrauch feststellen.
.....soweit ist das schon klar, es geht aber darum, wenn festgestellt wird nachdem bereits die Befristung geendet hat, denn die Gerichte entscheiden ja nun auch nicht gleich von heute auf morgen, es muss eine Festeinstellung daraus entstehen fängt der oder diejenige ja nicht neu an, arbeitet also weiter, ob dann noch BRM oder nicht, hat ja mit der sogenannten "juristischen Minute" nichts zu tun. Darum geht es.
Wenn das Gericht festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, ist es doch klar. Denn dann hat es nicht nie geendet. Ist dann das Gleiche wie wenn gegen eine Kündigung eines BRM erfolgreich geklagt wurde.
Es ist halt hier nur Problematisch, wenn der BRM/BRV während der Klage weiter sein Mandat wahrnimmt und das Gericht dann später der Klage nicht stattgibt, dann sind alle in der Zwischenzeit gefassten Beschlüsse nichtig auch wurde stets gegen die Nichtöffentlichkeit und gegen den Datenschutz verstoßen. Also sollte in der Zeit der lfd. Klage das BRM/BRV als verhindert angesehne werden.
Ist eigentliche alles klar und sollte vor allem einem BRV klar sein. ;-)
27.06.2011 um 15:34 Uhr
ja von der Seite gesehen ist das ok, stimmt schon und klar ist das, mir zumindest, aber ich will mich absichern und dem/der KollgInn nichts falsche sagen, hab sowieso geraten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Mir gings es nur darum, weil das Ende in 14 Tagen ist, was dann!?! Ok danke erstmal
27.06.2011 um 15:49 Uhr
BRVLH
das Ende kommt auch so ganz überraschende, war bisher Verschlusssache! Daher war eine frühzeitige Behandlung nicht möglich.
???????
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