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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Grundsätzlich kein Betriebsausschuss unter 200 Mitarbeitern?

V
Vespisti1977
Feb 2022 bearbeitet

Hallo wir sind zum ersten Mal ein 7er Gremium (bisher 9 BR). Wir sind uns bewusst, dass ab 9 Mitgliedern ein Betriebsausschuss gebildet werden MUSS, dem auch Entscheidungskompetenz zugestanden werden KANN. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass beim 7er Gremium grundsätzlich kein BA gebildet werden DARF? Oder DARF er gebildet werden, kann aber nicht mit selbstständiger Entscheidungskompetenz ausgestattet werden? Ich würde nach Fitting zur ersten Variante tendieren... Die Alternativen sind aus meiner Sicht dem Vorsitzenden selbstständige Entscheidungskompetenz einzuräumen oder für dringende Themen Sondersitzungen des BR einzuberufen. Wenn ich in meinem Arbeitsrechtseminar alles richtig verstanden habe braucht man in diesen Sondersitzungen dann bei einem 7er Gremium immer min. 4 JA Stimmen um einen Antrag anzunehmen (also bei nur 4 Anwesenden 4:0, bei 5 Anwesenden min. 4:1 etc.), richtig?

Vielen Dank Rosario

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Community-Antworten (1)

C
celestro

16.02.2022 um 17:57 Uhr

Beschlüsse im BR werden normalerweise mit der Mehrheit der Anwesenden gefällt.

Heißt also "bei nur 4 Anwesenden 3:X (weil Mehrheit ist 1 mehr als die Hälfte), bei 5 Anwesenden min. 3:X etc.).

Das sich das bei Sondersitzungen verschiebt, wäre mir neu.

Bezüglich der Einrichtung:

"(3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen."

dann heißt das für mich sehr deutlich "ich darf ihn unter 9 nicht bilden". Denn die Aufgaben eines BA darf ich zwar verteilen, aber eben an keinen BA.

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