Bedeutet das im Umkehrschluss, dass beim 7er Gremium grundsätzlich kein BA gebildet werden DARF? Oder DARF er gebildet werden, kann aber nicht mit selbstständiger Entscheidungskompetenz ausgestattet werden? Ich würde nach Fitting zur ersten Variante tendieren...
Die Alternativen sind aus meiner Sicht dem Vorsitzenden selbstständige Entscheidungskompetenz einzuräumen oder für dringende Themen Sondersitzungen des BR einzuberufen. Wenn ich in meinem Arbeitsrechtseminar alles richtig verstanden habe braucht man in diesen Sondersitzungen dann bei einem 7er Gremium immer min. 4 JA Stimmen um einen Antrag anzunehmen (also bei nur 4 Anwesenden 4:0, bei 5 Anwesenden min. 4:1 etc.), richtig?
Vielen Dank
Rosario