Erstellt am 27.06.2011 um 12:20 Uhr von blackseven
@Sylwii,
ein Anspruch auf Beschäftigung in einem bestimmten Raum steht dem Arbeitnehmer nur zu, wenn dies arbeitsvertraglich geregelt ist.
Erstellt am 27.06.2011 um 14:06 Uhr von paula
die Frage ist: handelt es sich um einen Fall nach § 99 BetrVG?
Nachdem was Du hier schreibst sehe ich das noch nicht. Aber wer weiss wie ein AG mal entscheiden wird. Wenn man den AG ärgern will macht man daraus ein Verfahren...
Erstellt am 27.06.2011 um 14:11 Uhr von Sylwii
Ich dachte da eher an § 90 BetrVG, weil wir nicht umfassend und rechtzeitig informiert wurden