Erstellt am 25.06.2011 um 09:07 Uhr von wölfchen
. . . Kurzarbeiter hat doch einige hilfreiche Seiten angegeben, oder? Als Betriebsrat habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht beim betrieblichen Gesundheitsschutz aus § 87 BetrVG. Nach der Rechtsprechung dient das BEM-Verfahren dem betrieblichen Gesundheitsschutz, weil die in diesem Verfahren vorgesehene Überwindung der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig auf die Sicherung und Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes bezogen ist. Ihr könnt hier den Abschluss einer Betriebsvereinbarung sogar erzwingen. Das heißt für Euch konkret, einen Vorschlag als Arbeitsgrundlage erarbeiten und dem Arbeitgeber vorlegen und wenn das nicht zum befriedigenden Ergebnis führt, kann man sich in der Einigungsstelle wieder treffen. Als Kurzlösung und Schnellschuss gegen den Arbeitgeber eignet sich das allerdings nicht. Euer aktueller Fall ist kurzfristig nicht zu lösen. Und im Zweifelsfall muss sich der BR hier auch fragen lassen, warum er so lange geschlafen hat und erst munter wird, wenn ein konkreter Fall vorliegt . . .
Erstellt am 25.06.2011 um 11:35 Uhr von charlot
...was erwartest Du denn hier? Die Arbeit muss sich ein BR schon immer selbst machen. Auch das BAG hat schon vor langer Zeit festgestellt, es gehört zu den Mandatspflichten eines jeden BRM sich zu Qualifizieren, nur die Art hat es offen gelassen.
Eine gute Art ist es zum Beispiel viel lesen. Auch im Web findet man viel zum nachlesen, also zum Qualifizieren. Umsetzen muss es dann aber ein jeder BR selbst. Also nicht erwarten, dass man in Foren die masgeschneiderte Lösung findet.
Erstellt am 27.06.2011 um 10:08 Uhr von petrus
Zudem könnte es sein, dass zum Zeitpunkt der Fragestellung nicht wenige Schreiber am Feiertag in ihrem Bundesland ihren christlichen Pflichten nachgekommen sind - oder einfach nur das verlängerte WE genossen haben ;-)
Manchmal hilft eben auch ein Blick in den Kalender, liebe Nordis, da stand am 23.06.: Gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen (teilw.), Thüringen (teilw.)
Erstellt am 27.06.2011 um 19:15 Uhr von keiner
...was erwartest Du denn hier?
Antwort 2 Erstellt am 25.06.2011 um 11:35 Uhr von charlot
Nicht so etwas