Betriebliches Eingliederungs Management
Betriebliches Eingliederungsmanagemnt Warum hat denn niemand auf meine Frage zu zu thema geantwortet, nur Kurzrbeiter hat dazu Stellung bezogen. Kritik wurde danach viel geäußert, wegen einer BV. unsere HL hat MA angeschrieben, ohne Konzept, Ohne Plan.
Community-Antworten (4)
25.06.2011 um 11:07 Uhr
. . . Kurzarbeiter hat doch einige hilfreiche Seiten angegeben, oder? Als Betriebsrat habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht beim betrieblichen Gesundheitsschutz aus § 87 BetrVG. Nach der Rechtsprechung dient das BEM-Verfahren dem betrieblichen Gesundheitsschutz, weil die in diesem Verfahren vorgesehene Überwindung der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig auf die Sicherung und Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes bezogen ist. Ihr könnt hier den Abschluss einer Betriebsvereinbarung sogar erzwingen. Das heißt für Euch konkret, einen Vorschlag als Arbeitsgrundlage erarbeiten und dem Arbeitgeber vorlegen und wenn das nicht zum befriedigenden Ergebnis führt, kann man sich in der Einigungsstelle wieder treffen. Als Kurzlösung und Schnellschuss gegen den Arbeitgeber eignet sich das allerdings nicht. Euer aktueller Fall ist kurzfristig nicht zu lösen. Und im Zweifelsfall muss sich der BR hier auch fragen lassen, warum er so lange geschlafen hat und erst munter wird, wenn ein konkreter Fall vorliegt . . .
25.06.2011 um 13:35 Uhr
...was erwartest Du denn hier? Die Arbeit muss sich ein BR schon immer selbst machen. Auch das BAG hat schon vor langer Zeit festgestellt, es gehört zu den Mandatspflichten eines jeden BRM sich zu Qualifizieren, nur die Art hat es offen gelassen.
Eine gute Art ist es zum Beispiel viel lesen. Auch im Web findet man viel zum nachlesen, also zum Qualifizieren. Umsetzen muss es dann aber ein jeder BR selbst. Also nicht erwarten, dass man in Foren die masgeschneiderte Lösung findet.
27.06.2011 um 12:08 Uhr
Zudem könnte es sein, dass zum Zeitpunkt der Fragestellung nicht wenige Schreiber am Feiertag in ihrem Bundesland ihren christlichen Pflichten nachgekommen sind - oder einfach nur das verlängerte WE genossen haben ;-) Manchmal hilft eben auch ein Blick in den Kalender, liebe Nordis, da stand am 23.06.: Gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen (teilw.), Thüringen (teilw.)
27.06.2011 um 21:15 Uhr
...was erwartest Du denn hier?
Antwort 2 Erstellt am 25.06.2011 um 11:35 Uhr von charlot
Nicht so etwas
Verwandte Themen
Betriebliche Eingliederungs Maßnahme
Älterhier noch eine Frage: Muss der BR bei "Betrieblichen Eingliederungs Maßnahmen" immer beteiligt werden?? viele Grüße
Betriebliches Eingliederungs Management
Älterin unserer Firma wurde die BEM eingeführt ohne den BR davon zu informieren. Müssen wir als BR eine BV vereinbaren oder können wir als BR darüber "Wachen" ? Könnte uns die bei eineer Event. Verhandlu
betriebliches Eingliederungs Management
ÄlterHallo Kurzarbeiter, Betrifft: BEM Wollte mich für die Info in Gute Arbeit nachzuschauen bedanken. Wir als BR werden eine BV mit dem AG vereinbaren.
Wahlen in mehreren GmbH´s
ÄlterHallo, unser Verband (ein gemeinnütziger Verein) besteht aus dem Verein selbst, sowie drei gemeinnützigen GmbH´s, diese haben bei den letzten Betriebsratswahlen jeweils eigene Betriebsräte gewählt,
Nachrücker-Teilnahme Auflage an BRV Management über Ladungen im Vorraus zu informieren - zulässig?
ÄlterMeine Frage wurde bereits in etwa gestellt, dennoch muß ich sie nochmals auf mein Problem genau formulieren. Habe Nachrücker zur Sitzung geladen, wegen verhinderung der anderen.Ein BRmitglied welches