Erstellt am 20.08.2008 um 15:00 Uhr von carrie
@noname
http://www.juraforum.de/lexikon/Betriebliches%20Eingliederungsmanagement
Erstellt am 20.08.2008 um 19:00 Uhr von pirat
@noname,
Das BEM ist eine Verpflichtung des AG ! Dazu gehört die Hinzuziehung des BR, in jedem Einzelfall.
Weigert sich der BR mitzuwirken, so muss der AG das Eingliederungsmanagement ohne ihn durchziehen. Es liegt aber im Interesse des AN, dass er mitwirkt....
Habt ihr damit ein Problem?
Erstellt am 22.08.2008 um 21:08 Uhr von noname
Hallo Pirat,
im mom werden wir da gar nicht einbezogen, es sei denn der MA wendet sich an uns.
Erstellt am 22.08.2008 um 22:45 Uhr von pirat
@noname,
dann aber *hopp* ...
über die Beteiligungsrechte bei Einführung und die möglichen Folgen bei Nichteinführung des BEM,
die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf ...
BV zum BEM usw. lernt ihr als erstes auf einem Seminar,
die GL wird´s freuen...