Betriebliche Eingliederungs Maßnahme
hier noch eine Frage: Muss der BR bei "Betrieblichen Eingliederungs Maßnahmen" immer beteiligt werden?? viele Grüße
Community-Antworten (4)
20.08.2008 um 17:00 Uhr
20.08.2008 um 21:00 Uhr
@noname,
Das BEM ist eine Verpflichtung des AG ! Dazu gehört die Hinzuziehung des BR, in jedem Einzelfall. Weigert sich der BR mitzuwirken, so muss der AG das Eingliederungsmanagement ohne ihn durchziehen. Es liegt aber im Interesse des AN, dass er mitwirkt.... Habt ihr damit ein Problem?
22.08.2008 um 23:08 Uhr
Hallo Pirat,
im mom werden wir da gar nicht einbezogen, es sei denn der MA wendet sich an uns.
23.08.2008 um 00:45 Uhr
@noname, dann aber hopp ... über die Beteiligungsrechte bei Einführung und die möglichen Folgen bei Nichteinführung des BEM, die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf ... BV zum BEM usw. lernt ihr als erstes auf einem Seminar, die GL wird´s freuen...
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