Eine Kollegin kommt zurück aus der Elternzeit mit 9,75 Stunden. Die andere Kollegin ist noch auf ihrer Stelle als Elternzeitvertretung. Beide haben einen befristeten Vertrag.
Zählen hier beide als wahlberechtigte Mitarbeiterinnen oder zählt nur eine als wahlberechtigte Mitarbeiterin? Es geht bei uns darum ob ein Betriebsrat gewählt werden kann oder ob sich drei Betriebsräte aufstellen lassen können.