Erstellt am 23.03.2009 um 13:47 Uhr von Nicoletti
Natürlich, warum sollten Sie nicht?
Erstellt am 24.03.2009 um 11:38 Uhr von gitti
JA, selbstverständlich, siehe Wahlberechtigte BetrVG §7
Erstellt am 24.03.2009 um 12:03 Uhr von w-j-l
Am Besten merken wir uns die Nummer dieses Threads, um ihn in den nächsten 12 Monaten tausend Mal zitieren zu können............