Kündigungsschutz - als Wahlvorstandsvorsitzender bei einer Betriebsratwahl habe?
Guten Morgen ,
Wr kann mir sagen welchen Kündigungsschutz ich als Wahlvorstandsvorsitzender bei einer Betriebsratwahl habe ?
Danke
Community-Antworten (10)
17.02.2009 um 09:42 Uhr
Ein Jahr besonderen ab Beendigung des Ehrenamtes.
17.02.2009 um 09:48 Uhr
@Greenhorn
6 Monate nach bekanntgabe des Wahlergebnisses endet der Kündigungsschutz
17.02.2009 um 09:54 Uhr
Doc Pille hat Recht! @ von thomasek Wo hast du denn das her?
17.02.2009 um 10:25 Uhr
Hallo Greenhorn1206, empfehle Besuch eines Seminars für Wahlvorstände, sonst wird`s nichts mit der Wahl.
17.02.2009 um 11:54 Uhr
Hy pit47 ,
Seminare Seminare , ist das die einzige Hilfe die Du hier im Forum empfehlen kannst ? Mach den Leuten keine Panik mit dem : da wird die Wahl nichts !!!! Ich wollte Hilfe von der GW , und die sagten klar wer kein Mitglied ist bekommt keine Unterstützung . Da danke ich doch der GW und werde mich immer positiv äüßern ???
17.02.2009 um 12:26 Uhr
@Greenhorn, was erwartest Du von der Gewerkschaft? Auch die Gewerkschaft ist eine "Firma" die nicht ohne Geld arbeiten kann. Das Geld kommt von den Mitgliedern. Da ist es doch wohl legitim dass die Gewerkschaft nur ihre zahlenden Mitglieder berät oder weiterbildet. Ohne Moos nix los!
17.02.2009 um 12:32 Uhr
@Greenhorn1206 Seminare sind schon recht wichtig- auch gerade für einen Wahlvorstand. Ich würde das auch sehr gerne empfehlen, aber Du reagierst so empfindlich darauf. Kann ich Dir Seminare bei einem nicht-gewerkschaftlich organisierten Seminaranbieter empfehlen?
17.02.2009 um 12:35 Uhr
Hallo Greenhorn1206, ich hätte auch schreiben können, wer nur auf den Kündigungsschutz scharf ist, hat im Wahlvorstand nichts verloren.
Es geht nichts über eine gute Vorbereitung, auch hier bei der W.A.F. gibt es Seminare für Wahlvorstände. Übrigens, diese Seminare muss der Arbeitgeber bezahlen!!!!!!!!!!!!!!!!
17.02.2009 um 13:09 Uhr
nur zur Info ,
die anderen Wahlvorstandsmitglieder werden beraten , da Sie in der GW sind , und ich sollte zum Eintritt in die GW gezwungen werden.( 4 Augengespräch mit der Drohung keinerlei Infos zum Ablauf der BRW zu erhalten ) Das war mir doch zuviel des Guten . Ich bekomme das schon hin .
Trotzallem Danke für Eure Infos .
17.02.2009 um 14:14 Uhr
pit47
.......wer nur auf den Kündigungsschutz scharf ist, hat im Wahlvorstand nichts verloren.
so viel dazu!
@Greenhorn 4 Augengespräch mit der Drohung keinerlei Infos zum Ablauf der BRW zu erhalten 4 Augengespräch => mit wem? mit der Drohung => von wem? werden beraten => in Form einer Schulung ohne Dich?
Hatte der "gesamte" Wahlvorstand denn schon eine Schulung?
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