Erstellt am 23.06.2011 um 12:11 Uhr von sollerei
Hallo HSVer,
selbstverständlich kann der AN einen BR zu einem Gespräch bei einem AG hinzuziehen.Ich nehme mal an, das du noch ziemlich neu im BR bist und ziemlich unsicher bist was deine Aufgaben, Pflichten und Rechte betrifft.Du solltest mal überlegen ob du nicht vielleicht mal ein Seminar besuchen solltest, denn dort erhälst du sämtliche Informationen die dir das Leben als BR erleichtern.
Was die Abmahnung betrifft, kannst du wohl als BR sehr wenig machen da der BR hier nicht Beteiligt ist.
Erstellt am 23.06.2011 um 12:16 Uhr von Kurzarbeiter
sollerei
so selbstverständlich ist es eben nicht. Denn der AN hat nicht immer das Recht zu jedem Gespräch ein BRM hinzuzuziehen.
Man findet es im § 82
Das BAG (16. 11. 04, AuR 05, 163) einen generellen Anspruch des AN, bei jedem mit dem AG geführten Gespräch ein BR-Mitglied hinzuziehen, verneint. Dieser bestehe nur in den besonderen Tatbeständen der §§ 81 Abs. 4 Satz 3, 82 Abs. 2 Satz 2, 83 Abs. 1 Satz 2 und 84 Abs. 1 Satz 2.
Doch in diesem Fall ist es möglich.