Erstellt am 22.06.2011 um 15:33 Uhr von ganther
Meines Erachtens macht der AG hier nichts falsch!
Erstellt am 22.06.2011 um 15:38 Uhr von rkoch
Redest Du von einem BR-Seminar?
Zumindest die Seminarkosten werden mit Sicherheit vom Anbieter in Rechnung gestellt und von Eurer Rechnungsstelle o.ä. beglichen. Der Rechnungsbetrag wird i.d.R. vor Seminarantritt fällig, insofern wäre es mir neu, wenn Du diese Kosten "vor Ort" begleichen könntest.
Was das Hotel angeht: Auch hier geht das i.d.R. auf Rechnung, allerdings sind hier die von Dir angegebenen Varianten tatsächlich nicht unüblich. Ein Arbeitsverhältnis ist ein Vertrauensverhältnis und insofern kann Dein AG darauf vertrauen das Du verantwortlich mit der Kreditkarte bzw. dem Bargeld umgehst. Dann würde ich aber immer noch den Vorschuss nehmen. Wegen EINEM Vorgang Kreditkarte geht wohl über das Ziel hinaus. Ein "Risiko" kann ich hier nicht erkennen. Wer lebt riskiert zu sterben, wer Geld hat riskiert das es geklaut wird. C´est la vie. Aber, nein das hat mit einem arbeitsrechtlich relevanten Risiko nichts zu tun. Wenn Du dann die Rechnung im Voraus begleichst hast Du das Geld ja nur für einige Stunden :-)....
> Mißbrauch der Kreditkarte->wird ja vom eigenem Konto abgezogen
Wie kommst Du denn auf DAS schmale Brett? Belastungen einer FIRMEN-Kreditkarte werden natürlich der Firma belastet. Wie sollte das bitte gehen, das die Firma eine Kreditkarte auf DEIN Privatkonto abschließt?
> Sehe ich das zu ernst?
Ja, sehr.... Wenn Du Deine Geldbörse mit Kreditkarte und Knete irgendwo in der Lobby rumliegen läßt bist Du selbst schuld - und in Deutschland gebe ich Dir sogar selbst dann noch mindestens ´ne 95%-Chance das Du die Börse von der freundlichen Dame am Empfang wieder ausgehändigt bekommst. Absteigen in denen Du damit rechnen kannst das dort zwielichtiges Gesindel sein Unwesen treibt gehören i.d.R. nicht zum Portfolio der Seminaranbieter. Da müßte dann schon einer der Hotelkunden eine kleptomanische Ader haben.
Erstellt am 22.06.2011 um 17:43 Uhr von seesee
Das ist bei uns auch so geregelt: der AG bietet dem MA eine Möglichkeit an, eine Kreditkarte mit günstigen Bedingungen FÜR SICH PERSÖNLICH bei dem vereinbarten Kreditkartenanbieter beantragen zu können (meistens ist dieser Kreditkartenanbieter irgendwie mit dem Konzern verstrickt, zu dem das Unternehmen gehört). Über diese Kreditkarte (die übrigens für den MA kostenlos ist), sollen die Mitarbeiter dann möglichst alle durch die Firma verursachten Kosten abwicklen. Die Beträge, die per Kreditkarte bezahlt wurden, werden tatsächlich vom Girokonto des MA abgebucht. Allerdings ist das Zahlungsziel meist um einiges länger als bei normalen Kreditkarten üblich. In diesem Zeitraum muss der Mitarbeiter seine Reisekostenabrechnung erledigt haben, damit der AG diese auf sein Girokonto überweist, bevor die Kreditkarte abbucht. Vorteil für den AG: er muss den Reisekostenabrechnungen nicht mehr ewig hinterher laufen. Bei uns läuft dieses System ganz gut; wir haben eine Betriebsvereinbarun darüber abgeschlossen, wonach dem Mitarbeiter keine Nachteile durch die Nutzung der Mitarbeiter-Kreditkarte entstehen dürfen. Neben dieser Kreditkarte haben die MA bei uns die Möglichkeit, ein zweite Kreditkarte zur privaten Nutzung beantragen zu können. Vorteil: durch das verlängerte Zahlungsziel hat der MA quasi einen "erweiterten Dispo", wenn man das so bezeichnen möchte.