Erstellt am 22.06.2011 um 08:14 Uhr von pitsieben
@ weitseher,
Krankenstandsenkung durch Entlassungen?????????????????
Dem habt Ihr zugestimmt, was für ein BR seit Ihr denn?
Holt Euch Hilfe bei der Krankenkasse und Integrationsamt.
Erstellt am 22.06.2011 um 08:20 Uhr von blackseven
@weitseher,
habe das Gefühl, ihr wollt das Pferd von hinten aufzäumen.
Hier wäre doch auch der ASA mit ins Boot zu holen.
Desweiteren sollte man sich mal mit,
§ 20 SGB V Abs. 1 und 2 [Primärprävention];
§ 20a SGB V [Betriebliche Gesundheitsförderung];
§ 20b SGB V [Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren] beschäftigen.
Erstellt am 22.06.2011 um 13:57 Uhr von BRUwek
Hallo G.Heinze,
das, was du schilderst, klingt irgendwie nach mex. oder chinesischen Arbeitsbedingungen. Bitte werdet euch bewußt, das ihr Überwacher des Arbeitsrechtes seid und Verantwortung für die Mitarbeiter mit eurem Amt übernommen habt.
Ich denke, das die GL bei euch wirklich alles unter Kontrolle hat. Ihr seid als BR eine Institution, ohne die nicht viel geht in der Firma, außer ihr seid euch dessen nicht bewußt. Lasst es krachen. Gebt erstmal keiner Kündigung krankheitsbedingt eure Zustimmung. Lasst es einen Richter entscheiden. Schlechte Arbeitsbedingungen, eine Atmosphäre der Angst und ein schwacher BR machen krank ! Beschließt die Teilnahme an BR- Schulungen. Wenn ich daran denke, welche grosse Angst vor Entlassung eure Leute ausstehen müssen und vorallem was den entlassenen Kollegen widerfahren ist.
Also Ärmel hochgekrempelt. Bitte mach euch nicht zu Co-Managern eures Arbeitgebers.
Ihr seid aussschließlich Arbeitnehmervertreter.
Viel Erfolg