Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier ein Auszug eines Briefes der GL an den BR.
Wer kann was zu der Forderung der GL sagen? Wer kennt so ein Urteil? Wer weiß ob es diese Rechtsprechung bzw. so ein Urteil gibt? Am besten dann mit Aktenzeichen.
Aber bitte nur antworten wenn ihr was genaues darüber wißt.

"Des Weitern weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nach ständiger Rechtssprechung des
Bundesarbeitsgericht einen Anspruch gegenüber dem Betriebsrat hat, dass dieser, sofern Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit bestehen, stichwortartige Angaben zu seiner Betriebsratstätigkeit zu machen hat.

Vor dem Hintergrund der häufigen Betriebsratssitzungen und insbesondere der hier beabsichtige Besuch bei der Firma (Safthersteller) bestehen erhebliche Zweifel an der erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit, sodass, Ihr verpflichtet seid, uns stichwortartige Angaben zu machen."