2 mal Betriebsrat in einer Firma geht das
Hallo ich habe mal eine Frage, ich arbeite in einem Betrieb wo etwas mehr als 100 Leute beschäftigt sind, nun wollten wir einen Betriebsrat gründen, als die Sache dann öffentlich für alle Mitarbeiter ausgehängt wurde, meinten ein paar Leute (der verlängerte Arm vom Chef ) sich selbst für einen Betriebsrat aufstellen zu lassen, gingen dann durch den Betrieb und fingen das hätzen uns gegenüber an. Ist so etwas zulässig, denn es ist vorprogrammiert das wenn die gewählt werden, niemals unsere Interessen vertreten werden. Hat man die Möglichkeit, die Wahl anzufechten?
Community-Antworten (4)
22.06.2011 um 00:21 Uhr
NEIN, kein Anfechtungsgrund.
Es liegt doch an den Wählern, also den Arbeitnehmern wehn sie wählen also wer in den BR kommt. Jeder Betrieb hat den BR den es verdient weil gewählt hat.
Es gibt je Betrieb nur einen BR. Wenn ihr also die "verlängerten Ärmel vom Chef" nicht wollt müssen andere knadidieren und gewählt werden. Also sollen die "Grechten" oder "vermeintlich Grechten" sich anstrengen.
Ach ja, man nennt das Ganze auch Demokratie. Also "alle Macht geht vom Volke" hier den Beschäftigten aus.
22.06.2011 um 01:24 Uhr
22.06.2011 um 01:30 Uhr
Die wahl hat noch nicht einmal stattgefunden, man kennt das wahlergebnis noch nicht und macht sich jetzt schon mal gedanken über die anfechtung, falls das wahlergebnis nicht so aussieht wie man sich das wünscht. Es lebe die demokratie. Cool
22.06.2011 um 11:09 Uhr
In diesem Sinne:
nun wollten wir einen Betriebsrat gründen....
Wenn IHR einen BR gründen wollt (offenbar nicht DIE) müsst ihr erstmal den ersten Schritt tun, nämlich drei von Euch eine VERSAMMLUNG zur Wahl eines Wahlvorstandes einberufen (§17 (2) BetrVG). Bei dieser Gelegenheit könnt ihr dann auch mal den Mund auftun. Wenn ihr diesen Schritt schon nicht macht weil Euch die pure Existenz der anderen abschreckt, dann wird es keinen BR geben und das ist schlimmer als wenn es einen BR unter Beteiligung der anderen geben würde.
Daneben schon mal vorab zur Info: Gewählt wird i.d.R. als Verhältniswahl, d.h. Gruppierungen innerhalb des Betriebes reichen beim Wahlvorstand Listen mit ihren Kandidaten ein (z.B. eben "ihr" und "die"). Die Wähler haben dann "nur" eine Stimme: Entweder ein Kreuz für "ihr" oder ein Kreuz für "die".
Euer BR wird wohl 7 Mitglieder haben, aus beiden Listen werden dann anteilig nach Stimmenzahl die am Anfang der Liste stehenden in den BR berufen.
z.B. das Wahlergebnis lautet: "ihr": 70 Stimmen, "die": 35 Stimmen. Dann kommen von Liste "ihr" 5, "die" 2 Kandidaten in den Betriebsrat.
"Ihr" habt also die absolute Mehrheit. Das ganze kippt bei 105 Wählern erst bei einem Stimmenverhältnis von 60:45 auf 4:3 Sitze, und selbst dann habt "ihr" immer noch die absolute Mehrheit. Und ein derartiges Wahlergebnis sollte doch zu schaffen sein.... Also keine Panik! Wenn nur eine Liste abgegeben wird, dann kommt es zur Verhältniswahl (Personenwahl). Das setzt aber voraus, das "ihr" euch mit "die" einigt auf EINER Liste zu kandidieren und diese beim Wahlvorstand abzugeben. Aber wenn ich dich so höre halte ich das für unwahrscheinlich also lass ich das Thema fallen.
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