Erstellt am 21.06.2011 um 19:09 Uhr von keiner
Für nix zur Sitzung, da du schon für nix Geld bekommst.
Erstellt am 21.06.2011 um 21:56 Uhr von nicoline
und auch für nix Stunden angeschrieben bekommst!
Erstellt am 21.06.2011 um 21:58 Uhr von keiner
Ja nicoline, für nix und wieder nix......
Erstellt am 21.06.2011 um 22:49 Uhr von Lottilein
durch krankschreibung wirst du doch bezahlt, kommst du da nicht mit 1-2 Stunden Sitzung klar?
Erstellt am 22.06.2011 um 09:23 Uhr von rkoch
Auch wenns alles richtig ist dreht sich mir bei Antworten ohne Begründung immer der Magen um. Jetzt weiß BR Maenne zwar das er nix bekommt, aber immer noch nicht warum.....
@Maenne
Du bekommst wegen Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung nach EntgFG (Geld für Nix). Es wird also NUR die AUSFALLENDE Arbeitszeit weiter bezahlt. Wenn Du jetzt doch auf die Arbeit gehst (egal ob zum Arbeiten oder zur BR-Sitzung) fällt keine Arbeitszeit mehr aus, die nach EntgFG zu bezahlen wäre, sondern weil Du arbeitest (für BR-Arbeit die WÄHREND der AZ anfällt wird ja nach §37 BetrVG ebenfalls der Lohn fortgezahlt, also zählt dies auch wenns keine Arbeit ist ebenfalls wie Arbeit) bekommst Du DAFÜR Geld (Geld für Arbeit).
Würdest Du Entgelt für Krank bekommen UND Geld für Arbeit würdest Du doppelt Geld einstreichen. Und das ist durch nichts gerechtfertigt. Zur Erinnerung: BR-Arbeit ist ein EHRENAMT, und für ein Ehrenamt gibts naturgemäß kein Geld! Das erkennt man daran das es für BR-Arbeit AUSSERHALB der AZ nur dann einen Zeitausgleich gibt, wenn diese deshalb zu dieser Zeit erfolgt, wenn es BETRIEBLICH bedingt gar nicht anders geht! Sonst gibts für diese BR-Arbeit nichts.
Du musst es mit Dir selbst abmachen ob Dir Dein AMT so wichtig ist das Du zur Sitzung anrückst obwohl Du mit Fug und Recht genausogut auf der Couch zu Hause hocken könntest. Eine Extrawurst gibts dafür auf keinen Fall. Bestenfalls ein "Danke" der Kollegen und ein "Idiot, wenn Du nicht gekommen wärst würde sich jetzt mein Kündigungsschutz verlängern" von Deinem Ersatzmitglied.
BTW: Ich empfehle Dir ein AR1-Seminar. Dann wüsstest Du das alles. So was zu wissen gehört schließlich zu Deinem Job als BR.
Erstellt am 22.06.2011 um 18:18 Uhr von keiner
Und deine sind eher ermüdend